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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Ehefrau

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2010. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ehefrau



Woher bekomme ich eine neue Steuer-Identifikationsnummer?

Um eine neue Steuer-Identifikationsnummer zu erhalten, müssen Sie sich schriftlich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Dazu nutzen Sie folgende Adresse: Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn, bzw. per E-Mail: [email protected]. Sie müssen dem Amt dazu folgende persönliche Daten mitteilen:
- Name
- Vorname
- Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Ihre Nummer wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt. Aus Gründen des Datenschutzes ist nicht möglich, Ihnen die Nummer telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Die Nummer finden Sie in der Regel aber auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte oder Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.

(2010): Woher bekomme ich eine neue Steuer-Identifikationsnummer?



Wann gilt eine Gütergemeinschaft?

Nur wenn Sie einen Ehevertrag abgeschlossen haben und hierin die Gütergemeinschaft vereinbart wurde, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung ein Häkchen setzen. In den meisten Ehen gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dann müssen Sie an dieser Stelle kein Häkchen setzen.

In der Gütergemeinschaft gibt es unterschiedliche Arten der Vermögensmassen: das Gesamtgut beider Partner sowie das Sondergut und das Vorbehaltsgut jedes einzelnen Partners. Diese besondere Regelung des ehelichen Güterstands ist kompliziert und wird eher selten vereinbart.

Ohne Ehevertrag gilt Zugewinngemeinschaft
Ohne Ehevertrag oder andere Absprachen gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen. Das betrifft zum Beispiel den gesetzlichen Güterstand einer Ehe - die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Was der einzelne schon mit in die Verbindung gebracht hat, bleibt seins; es gilt der Grundsatz der Vermögenstrennung. Hieraus ergibt sich auch, dass ein Partner nicht für die Schulden des anderen aufkommen muss.
Was im Laufe der Ehe zu dem ursprünglichen Vermögen der einzelnen Eheleute dazu kommt, ist der Zugewinn. Da dieser bei beiden Partnern unterschiedlich hoch sein kann, wird er im Scheidungsverfahren aufgeteilt, das ist der so genannte Zugewinnausgleich.

Will man einen anderen Güterstand als die Zugewinngemeinschaft vereinbaren, z.B. die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung, muss man das in einem Ehevertrag regeln. Man kann auch bestimmte Teile des Vermögens aus dem Zugewinn ausschließen, z.B. den Betrieb eines Selbständigen, damit dieser bei einer Scheidung seine Firma durch den Zugewinnausgleich nicht gefährden muss.

(2010): Wann gilt eine Gütergemeinschaft?


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