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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Wollen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für <%0500107%> erfassen?

Wählen Sie "ja", wenn Sie im Jahr 2024 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung getragen haben.

Beiträge zur Basisabsicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) können als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden, wenn Sie diese gezahlt haben.

Voraussetzungen:

  • Kein Doppelanspruch: Wenn Sie Beiträge abziehen, kann das Kind diese nicht auch abziehen. Sollte das Kind eine eigene Steuererklärung abgeben, muss es die Beiträge dort als "0" angeben.
  • Identifikationsnummer: Geben Sie die (inländische) Identifikationsnummer des Kindes an, um den Abzug der Basisversicherungsbeiträge zu ermöglichen.
  • Ausländische Versicherungen: Beiträge an ausländische Kranken- oder Pflegeversicherungen müssen ebenfalls angegeben und nachgewiesen werden.

Beispiel: Wenn Sie 1.500 Euro für das Kind zu Basiskrankenversicherung und weitere 500 Euro für zusätzliche Absicherung gezahlt haben, können Sie diese Beträge entsprechend abziehen.

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