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gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: Haben Sie die Person unentgeltlich gepflegt?

Wenn Sie die pflegebedürftige Person persönlich und unentgeltlich gepflegt haben, wählen Sie "ja" aus.

Wer einen Angehörigen pflegt, kann bei seiner Steuererklärung einen Pflegepauschbetrag geltend machen. Sie müssen allerdings persönlich pflegen, um den Pflegepauschbetrag in Anspruch zu nehmen. Dabei dürfen Sie sich aber von Pflegeinstitutionen unterstützen lassen, wobei Ihr Anteil an der Pflege jedoch mindestens 10 % betragen muss.

Die Pflege eines Angehörigen kostet nicht nur viel Zeit sondern vor allem Geld. Wenn sie hohe Ausgaben haben, ist es sinnvoll auf den Pflegepauschbetrag zu verzichten. Dann ist es sinnvoller, sämtliche Kosten als außergewöhnliche Belastungen anzugeben.

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FOCUS Money 02/2023

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ComputerBild 03/2022

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BÖRSE Online 02/2022

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