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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was kann ich nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen?

Nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen können Sie Kosten für jede Art von Unterricht. Das schließt auch Nachhilfeunterricht ein, nicht jedoch die reine Hausaufgabenbetreuung.

Auch Aufwendungen für die „Vermittlung besonderer Fähigkeiten“ (beispielsweise Musikunterricht oder Computerkurse) gelten steuerlich nicht als Kinderbetreuungskosten.

Nicht absetzbar sind außerdem folgende Posten:

  • Zahlungen für sportliche Aktivitäten, z.B. Beiträge für einen Sportverein
  • Aufwendungen für Klassenfahrten
  • Sachkosten für Bücher, Spielzeuge oder ähnliches
  • Ihre Fahrtkosten, wenn Sie Ihr Kind beispielsweise zu einer Aufsichtsperson oder in den Hort bringen und wieder abholen
  • Aufwendungen für die Verpflegung Ihres Kindes

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