Was kann ich als Umzugskosten absetzen?
Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, können Sie folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen:
Transportkosten
- Hierzu zählen Ihre Aufwendungen für ein Umzugsunternehmen in voller Höhe für das gesamte Umzugsgut. Weiterhin sind auch die Gebühren für Halteverbotsschilder, die Sie an der Be- oder Entladestelle aufstellen lassen, als Transportkosten absetzbar.
- Ziehen Sie ohne Spediteur um, können Sie die Kosten für einen Mietwagen inklusive Kilometergeld, Aufwendungen für den Einsatz des eigenen Fahrzeugs in Höhe der Reisekostenpauschale und die Kosten des Verpackungsmaterials absetzen. Auch, wenn Sie Ihren mithelfenden Freunden Lohn zahlen, können Sie diese Aufwendungen absetzen.
Reisekosten
- Am Umzugstag können Sie Reisekosten wie bei einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Bei der Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug können Sie also für jeden Kilometer die Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrtkilometer ansetzen. Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, akzeptiert das Finanzamt die tatsächlich entstandenen Kosten gegen Nachweis.
- Für die Dauer des Umzugs können Sie weiterhin Verpflegungspauschbeträge für sich und Ihre mit umziehenden Haushaltsangehörigen mit den Pauschbeträgen wie bei Auswärtstätigkeit als Umzugskosten ansetzen. Können Sie Übernachtungskosten nachweisen, die Ihnen für die Tage vom Einladen bis zum Ausladen des Umzugsgutes entstehen, können Sie auch diese absetzen.
Doppelte Mietzahlungen
- Wenn Sie aufgrund der Kündigungsfrist Ihrer alten Mietwohnung doppelt Miete zahlen müssen, obwohl Sie bereits in der neuen Wohnung leben, können Sie vom Tag des Auszugs an bis zum Ende des Mietverhältnisses die Mietzahlungen für die alte Wohnung als Werbungskosten absetzen.
- Das gilt auch für die Nebenkosten. Wenn Sie die neue Wohnung bereits angemietet haben, aber noch nicht darin wohnen, können Sie die Mietzahlungen für die neue Wohnung als Werbungskosten abziehen.
Einrichtung
- Die früher mit Pauschbeträgen abgefundenen Auslagen für einen Kochherd oder Öfen für jedes Zimmer einer Wohnung gehen ab dem 1.6.2020 in der neu ausgerichteten Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG) auf und werden daher nicht mehr gesondert ausgewiesen. Insbesondere die Streichung der Pauschalen für Heizöfen ist geboten, da Ofenheizung nicht mehr zeitgemäß und in der Praxis nicht mehr relevant ist.
Umzugsbedingter Nachhilfeunterricht
- Wird wegen des Schulwechsels Ihrer Kinder Nachhilfeunterricht erforderlich, können Sie die Kosten absetzen.
Umzugskostenpauschale für "sonstige Umzugsauslagen"
- Zusätzlich zu diesen tatsächlichen Kosten gibt es eine Umzugskostenpauschale (Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen), für die keine Belege notwendig sind. Eine Tabelle und ausführliche Erklärung stehen im folgenden Abschnitt.
Rechner
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