Wann kann ich Umzugskosten als Werbungskosten absetzen?
Wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist, können Sie die daraus resultierenden Kosten als Werbungskosten abziehen. Ein beruflicher Grund ist zum Beispiel in folgenden Fällen gegeben:
- Ihr Arbeitgeber verlegt seinen Standort.
- Sie ziehen um, weil Sie den Arbeitgeber gewechselt haben.
- Ihr Arbeitgeber hat Sie versetzt.
- Sie verringern durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich. Dabei sollte sich die tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verringern.
- Sie beziehen oder räumen eine Dienstwohnung.
- Sie ziehen an den Arbeitsort, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden.
Das Finanzgericht Hamburg hat kürzlich entschieden, dass Umzugskosten auch dann als beruflich veranlasst gelten können, wenn der Umzug zu einer erheblichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt, ohne dass eine Reduzierung der Fahrzeit oder ein Arbeitsplatzwechsel stattfindet. Diese Erleichterung kann insbesondere für das Jahr 2020, das von der COVID-19-Pandemie geprägt war, angenommen werden. Ein Umzug wird als beruflich motiviert angesehen, wenn er dazu dient, in der neuen Wohnung für beide Ehepartner separate Arbeitszimmer einzurichten. Dies ermöglicht es ihnen, störungsfrei im Homeoffice zu arbeiten. (Urteil des FG Hamburg, 23.02.2023, Aktenzeichen: 5 K 190/22, Revision VI R 3/23).