Fotovoltaik: Steuervereinfachung für Anlagen bis 30 kWp
Seit dem 1.1.2022 sind Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bis zu 30 kWp steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt auch für ältere Anlagen und vereinfacht die steuerliche Abwicklung erheblich.
Diese Regelung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms und ermöglicht es privaten Immobilienbesitzern, Fotovoltaikanlagen unkompliziert zu installieren.
Allerdings hat diese Steuerbefreiung Auswirkungen auf den Betriebsausgabenabzug, da Ausgaben, die im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, nicht mehr abgezogen werden können. Dies wirft rechtliche Fragen auf, insbesondere in Bezug auf bereits getätigte Abschreibungen, die ab 2022 verloren gehen. Die Gerichte könnten über die Verfassungsmäßigkeit und den Vertrauensschutz in diesem Zusammenhang entscheiden. Trotz des Verlusts von Abschreibungen über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage betrachtet, wird die Neuregelung als vorteilhaft angesehen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerbefreiung auch für Fotovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden bis zu 15 kWp pro Einheit gilt.
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