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Spenden für Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien

Im Februar 2023 ereignete sich ein verheerendes Erdbeben in der Türkei und in Syrien, das zu schwerem Leid und Infrastrukturschäden führte. Das Bundesfinanzministerium hat Maßnahmen zur Förderung der Unterstützung ohne steuerliche Hindernisse ergriffen.

Vereinfachter Spendennachweis: Ein sogenannter Katastrophenerlass ist in Kraft, der bis zum 31. Dezember 2023 gilt. Unter anderem ermöglicht dieser Erlass einen vereinfachten Nachweis für Spenden. Statt einer üblichen Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (BMF-Schreiben vom 27.2.2023).

Weitere Regelungen betreffen Maßnahmen von steuerbegünstigten Organisationen, die den Betroffenen des Erdbebens helfen, die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen, lohnsteuerliche Fragen und mehr.

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