Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wann kann ich Fachliteratur absetzen?

Nutzen Sie für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit Fachliteratur, können Sie die Ausgaben für Bücher, Zeitschriften und Zeitungen absetzen. Ohne Probleme anerkannt werden Fachbücher, deren eindeutiger Titel bereits auf die berufliche Verwendung hinweist.

Bei allgemeinbildenden Büchern wird der Nachweis der beruflichen Nutzung schwerer. Sie sollten jedoch wissen, dass eine Ablehnung von Seiten des Finanzamtes mit der Begründung, es handele sich nicht um ein Fachbuch, nicht ausreicht. Im Vordergrund steht die tatsächliche Verwendung des Buches. Sie müssen dem Finanzbeamten also nachweisen, dass Sie das Buch beruflich nutzen. Auch Zeitschriften können Sie als Fachliteratur (Fachmagazin, Fachmagazine, Fachzeitschrift) absetzen, wenn es sich dabei um Fachzeitschriften handelt, die berufsbezogene Informationen vermitteln.

Die Absetzbarkeit von Zeitschriften wird dadurch erschwert, dass viele Zeitschriften ein weites Themenspektrum abdecken und nicht ausschließlich berufsbezogene Informationen liefern. In solchen Fällen werden die Zeitschriften nicht anerkannt. Ein ähnliches Problem stellt die Absetzbarkeit von Zeitungen dar.

Typische Tageszeitungen können Sie aufgrund ihres umfangreichen Themenspektrums nicht absetzen. Nicht typische Tageszeitungen, wie das Handelsblatt, können Sie dagegen von der Steuer absetzen, wenn Sie eine überwiegend berufliche Nutzung nachweisen können. Natürlich müssen Sie auch die Aufwendungen für Fachliteratur nachweisen. Haben Sie die entsprechenden Belege nicht gesammelt, können Sie ohne Nachweis den Betrag von 110 Euro eintragen.

Dies ist jedoch kein Pauschbetrag, auf den Sie einen Rechtsanspruch haben, sondern lediglich eine Nichtbeanstandungsgrenze. Bis zu diesem Betrag sollen die Finanzbeamten auf Belege verzichten. Die Nichtbeanstandungsgrenze gilt jedoch für Arbeitsmittel im Allgemeinen. Haben Sie also die 110 Euro bereits bei der Arbeitskleidung genutzt, bleibt ein Nachweis der Aufwendungen für Fachliteratur nötig.

Bewertungen des Textes: Wann kann ich Fachliteratur absetzen?

         

4.17 von 5
Anzahl an Bewertungen: 6

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt