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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Welche Kosten werden durch die Homeoffice-Pauschale abgedeckt?

Steuerpflichtige können einen pauschalen Betrag von 6 Euro für jeden Tag abziehen, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit "überwiegend" in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wird. Ein Abzug der Tagespauschale auch dann zulässig, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Die Tagespauschale wird auch als Homeoffice-Pauschale oder Homework-Pauschale bezeichnet. Insgesamt ist der Abzug der Homeoffice-Pauschale auf einen Höchstbetrag von 1.260 Euro im Jahr begrenzt (210 Tage x 6 Euro). Es ist egal, ob ein abgeschlossenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Es reicht eine Arbeitsecke aus.

Mit der Pauschale sind alle Aufwendungen abgegolten, die Ihnen durch die betriebliche oder berufliche Betätigung in der häuslichen Wohnung entstehen. Die Aufwendungen für Arbeitsmittel sind von der Tagespauschale aber nicht umfasst; sie können also zusätzlich abgezogen werden.

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