Das Absetzen der Unterhaltszahlungen an den Ex-Gatten als Sonderausgaben wird als Realsplitting bezeichnet. Das bewirkt, dass der Unterhaltszahler seine Ausgaben steuermindernd geltend machen kann und der Empfänger der Zahlung diese als sonstige Einkünfte versteuert.
Müssen Sie zwei Ex-Gatten unterhalten, gilt der Höchstbetrag zweimal. Es können zusätzlich die Beiträge, die der Unterhaltsverpflichtete für die Kranken- und Pflegeversicherung der unterhaltsberechtigten Person gezahlt hat, abgesetzt werden, und zwar zusätzlich zum Höchstbetrag von 13.805 Euro. Der Betrag von 13.805 Euro ist ein Jahresbetrag und steht Ihnen selbst dann zu, wenn Sie nur einen Teil des Jahres getrennt gelebt haben und sich für die Einzelveranlagung entschieden haben.
Herr X zahlt seiner Ex-Frau Unterhalt in Höhe von 600 Euro pro Monat. Sein zu versteuerndes Einkommen (zvE) beläuft sich auf 40.000 Euro pro Jahr.
Einkommensteuer ohne Realsplitting nach Grundtarif inkl. Solidaritätszuschlag:
- Einkommen: 40.000 Euro
- Einkommensteuer 2023: 7.828 Euro
Einkommensteuer mit Realsplitting nach Grundtarif inkl. Solidaritätszuschlag:
- Einkommen: 40.000 Euro
- abzüglich Unterhalt: 7.200 Euro
- zvE: 32.800 Euro
- Einkommensteuer 2023: 5.573 Euro
Steuerersparnis: 7.828 Euro - 5.723 Euro = 2.291 Euro