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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Kann man Werbungskosten zusätzlich zum Übungsleiterfreibetrag geltend machen?

Aktuell beträgt die Übungsleiterpauschale 3.000 Euro. Das bedeutet, dass diese Einnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements bis zu einem Betrag von 3.000  Euro steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Werbungskosten bis 3.000 Euro können dann allerdings nicht zusätzlich angesetzt werden.

Einnahmen, die über 3.000 Euro hinausgehen, sind dagegen steuerpflichtig. Allerdings können dann Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Allerdings nur dann, wenn diese nicht steuerfrei ersetzt wurden.33

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