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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Welche Kosten kann ich nicht als Schulgeld absetzen?

Nicht alle Kosten können Sie steuerlich geltend machen. Besucht Ihr Kind beispielsweise ein Internat, müssen die Aufwendungen für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung Ihres Kindes herausgerechnet werden. Auch Schulkleidung und die Fahrten zur Schule sind nicht als Schulgeld von der Steuer absetzbar.

Das gleiche gilt für Lernmittel, sowie für Schulbücher oder Computer, die Sie selbst kaufen. Auch Kosten für Zusatzkurse oder Klassenreisen können Sie nicht in der Steuererklärung angeben.

Schließlich sind Kosten für individuellen Privatunterricht, Musikschulen, Sportvereine, Ferienkurse und Nachhilfeunterricht nicht absetzbar.

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