Was muss ich tun, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten?
Wer die Arbeitnehmersparzulage bekommen möchte, muss diese jährlich in seiner Steuererklärung beantragen. Die Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt gemeinsam mit der Einkommensteuer im Steuerbescheid (Lohnsteuerbescheid).
Die frühere Bescheinigung der vermögenswirksamen Leistungen in Papierform (Anlage VL) ist seit 2017 durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung durch den Anbieter direkt an die Finanzverwaltung ersetzt worden. Die "Anlage VL" in Papierform wird nicht mehr ausgestellt (BMF-Schreiben vom 16.12.2016).
Der Arbeitnehmer muss der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung zustimmen und seine Steuer-Identifikationsnummer dem Anbieter mitteilen.
Rechner
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