Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter?

Zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gehören insbesondere

  • Grund und Boden,
  • Beteiligungen,
  • andere Finanzanlagen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen,
  • nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter,
  • Kunstgegenstände anerkannter Meister. Im Steuerrecht kommt es für die steuerliche Behandlung auf die Reputation des Meisters an. Kunstgegenstände anerkannter Meister können nicht abgeschrieben werden, da unterstellt wird, dass diese Werke nicht an Wert verlieren. Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen bringt daher keine steuerlichen Vorteile. Hingegen können Werke (noch) nicht anerkannter Künstler wie Gebrauchskunst abgeschrieben werden. Werden die Kunstobjekte dem Betriebsvermögen zugeordnet, müssen etwaige spätere Veräußerungsgewinne versteuert werden.
Lohnsteuer kompakt

Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden nicht abgeschrieben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung erst im Zeitpunkt ihrer Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben absetzbar. Der Buchwert ist in der Zeile "Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter" einzutragen (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG).

Bewertungen des Textes: Was sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter?

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 2

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt