(2010)
Kann ich mein Arbeitszimmer absetzen?
Hunderttausende Arbeitnehmer dürfen sich über eine satte Steuerrückzahlung freuen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 die strengeren Regeln über die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers gekippt. Die Neuregelung aus dem Jahr 2007, die insbesondere Lehrer benachteiligte, verstoße gegen das Grundgesetz, so die Begründung.
Mit dem Steueränderungsgesetz hat die Große Koalition die Abzugsmöglichkeit eines Arbeitszimmers zum 1. Januar 2007 eingeschränkt. Steuerzahler konnten seitdem ihr Arbeitszimmer nur noch steuerlich geltend machen, wenn das Zimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung war.
Da Lehrer beispielsweise aber ihren Arbeitsmittelpunkt in der Schule haben, konnten sie die Kosten für das Arbeitszimmer nicht mehr absetzen. Das Bundesverfassungsgericht sah darin einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und fordert nun ein neues Gesetz.
Häusliches Arbeitszimmer und kein Schreibtisch vom Arbeitgeber
Jeder Arbeitnehmer kann sein häusliches Arbeitszimmer jetzt wieder geltend machen, wenn der Arbeitgeber ihm für eine Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Ein Beispiel: Viele Lehrer bereiten in ihrem häuslichen Arbeitszimmer den Unterricht vor oder korrigieren Klausuren, weil sie in der Schule kein Arbeitszimmer haben.
Wichtig: Nicht nur Lehrer profitieren von der Entscheidung der Karlsruher Richter. Auch Arbeitnehmer wie Handelsvertreter oder Architekten können ihr privates Arbeitszimmer wieder leichter absetzen.
Das gilt auch für alle, die sich in der Berufsausbildung oder einem Studium befinden und die im heimischen Arbeitszimmer den Unterrichtsstoff aufarbeiten oder sich auf Prüfungen vorbereiten. Sie können ihr Arbeitszimmer anteilig als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.
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