(2010)
Welche Ausgaben für eine Berufsausbildung kann ich absetzen?
Wer eine Berufsausbildung macht, kann folgende Ausgaben als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung angeben:
- Kosten für Lern- und Arbeitsmittel, wie Fachbücher, Schreibmaterial, Bürobedarf, Kopien, Taschenrechner, Schreibtisch, Bücherregal usw.
- Teilnahmegebühren, wie beispielsweise Kurs-, Lehrgangs-, Studien-, Schul-, Zulassungs- und Prüfungsgebühren
- Kosten für Studienreisen, Exkursionen oder Klassenfahrten
- Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte mit einer Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer, auch Fahrten zu privaten Lerngemeinschaften
- Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung, wenn Sie eine eigene Wohnung am Ausbildungsort haben.
- Zinsen zur Tilgung eines Ausbildungsdarlehens, jeweils im Jahr der Zahlung
- Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
- Kosten für Telefon und Internet, wenn es für die Berufsausbildung genutzt wird
Tipp: Wer einen Computer für die Ausbildung nutzt, kann die anteilige Jahres-Abschreibung (pro Jahr ein Drittel der Anschaffungskosten) für die Dauer der Ausbildung abziehen.
Wenn Sie zur Förderung der Berufsausbildung steuerfreie Bezüge beispielsweise BAföG erhalten, werden die Aufwendungen um diese Zahlung gekürzt. Das gilt jedoch nur, wenn es sich um Zuschüsse zu Ihren Ausbildungskosten handelt, die Sie nicht zurückzahlen müssen, Zuschüsse für den Lebensunterhalt müssen nicht angerechnet werden. Erhalten Sie hingegen ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen, müssen Sie dieses nicht von Ihren Ausbildungskosten abziehen.
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