(2009)
Für wen eignet sich die Rürup-Rente?
Grundsätzlich eignet sich eine Rürup-Rente für alle, die steuerlich gefördert fürs Alter vorsorgen wollen. Besonders interessant ist sie allerdings für diejenigen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind und die eine Riester- oder Betriebsrente nicht nutzen können: Also Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Auch für Besserverdienende ist die Rürup-Förderung interessant.
Bei dieser Art der privaten Altersvorsorge bekommen die Versicherten jedoch keine Förderung durch Zulagen wie zum Beispiel bei der Riester-Rente. Die staatliche Förderung besteht aus den Steuervorteilen. Denn die Rürup-Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die steuerliche Förderung der Beiträge ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Rürup-Vertrag auch wirklich der Altersvorsorge dient. Deshalb darf die monatliche Rente zum Beispiel erst ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden. Weiterhin können die erworbenen Ansprüche nicht beliehen oder verkauft werden.
Die steuerliche Förderung bezieht sich bei der privaten Basisrente auf die gezahlten Beiträge, wie bei anderen Rentenversicherungen auch. Wie Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse oder an berufsständische Versorgungseinrichtungen kann man sie in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Rechner
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.