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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2009) Was sind Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung kultureller Zwecke?

Leisten Sie Spenden oder Mitgliedsbeiträge an Organisationen zur Förderung kultureller Zwecke, können sie diese von der Steuer absetzen. Absetzbar sind Ihre Spenden, wen sie an Organisationen oder Vereine gehen die kulturelle Einrichtungen fördern, sowie an deren Fördervereine, z. B. an Theater, Museen, Musikschulen.

Dagegen können sie keine Mitgliedsbeiträge absetzen, die Sie Vereine und Einrichtungen zahlen, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen. Dazu zählen Gesang-, Musik-, Theatervereine, Vereine der Heimatpflege und Heimatkunde, der Tierzucht und Pflanzenzucht, Vereine die traditionelles Brauchtum pflegen einschließlich Karneval, Fastnacht und Fasching, Amateurfunker, Modellflug- und Hundesportvereine.

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