Gibt es künftig keine Lohnsteuerkarten mehr?
Nein. Im Jahr 2010 werden keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt, da der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. So soll die Kommunikation zwischen den Bürgern und dem Finanzamt vereinfacht werden.
Ab 2012 werden dann alle Daten, die der Arbeitnehmer bisher auf der Lohnsteuerkarte gefunden hat und die er für den Abzug der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Soli braucht, in einer Datenbank der Finanzverwaltung für den Arbeitnehmer zum Abruf bereitgestellt.
Das Jahr 2011 stellt einen Übergangszeitraum dar. Wer Fragen zu den gespeicherten Daten hat, kann sich bereits ab 2011 an sein zuständiges Finanzamt wenden. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist auch für das Steuerjahr 2011 gültig.
(2010): Gibt es künftig keine Lohnsteuerkarten mehr?
Welche Steuerklasse gilt für wen?
Als steuerpflichtiger Arbeitnehmer werden Sie für den laufenden Lohnsteuerabzug in eine von sechs Steuerklassen eingeordnet (Paragraph 38b EStG). Die Höhe des Steuerabzugs richtet sich vor allem nach Ihrer Steuerklasse. Welche Steuerklasse die Gemeinde auf der Lohnsteuerkarte einträgt, hängt von Ihrem Personenstand ab:
Steuerklasse I
Ledige, Verwitwete, Geschiedene, dauerhaft getrennt lebende Ehepaare und Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehepartner,
Steuerklasse II
Alleinerziehende, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen können,
Steuerklasse III
- Verheiratete, deren Ehepartner entweder nicht erwerbstätig ist oder als Arbeitnehmer der Steuerklasse V angehört (vorausgesetzt die Ehegatten leben zusammen),
- Verwitwete im ersten Jahr nach dem Tod des verstorbenen Ehegatten
(vorausgesetzt der Verstorbene war unbeschränkt steuerpflichtig und die Ehepartner lebten zusammen).
Tipp: Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.
Steuerklasse IV
Verheiratete Ehepartner, die zusammen leben und beide unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Tipp: Diese Steuerklasse ist am günstigsten für Ehepartner, die ungefähr gleich viel verdienen.
Steuerklasse V
Verheiratete, wenn der andere Ehepartner in Steuerklasse III ist. (Vorausgesetzt die Ehepartner leben zusammen)
Tipp: Die Steuerklassen-Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.
Steuerklasse VI
Arbeitnehmer, die bei mehr als nur einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Ab 1. Januar 2010: Neues Faktorverfahren bei Ehepaaren
Berufstätige Ehepaare haben ab 2010 eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer.
(2010): Welche Steuerklasse gilt für wen?
Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?
Alle Angaben, die Sie hier eintragen können, finden Sie auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie am Ende des Jahres von Ihrem Arbeitgeber. Haben Sie diese nicht erhalten, fordern Sie sie von Ihrem Arbeitgeber an. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht beifügen, weil die Daten bereits an die Finanzverwaltung übertragen wurden, wie auch im oberen Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.
Wenn Ihr Arbeitnehmer die Lohnabrechnung für seine Angestellten maschinell erledigt, muss er eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Die darin enthaltenen Daten muss er jedoch direkt an die Finanzverwaltung übermitteln.
Die Lohnsteuerbescheinigung enthält alle Daten, die auch auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte enthalten sind. Im Jahr 2009 haben alle Steuerpflichtigen zum letzten Mal eine Lohnsteuerkarte erhalten, diese wird künftig von der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung komplett ersetzt. Für das Steuerjahr 2011 gilt übergangsweise noch die Lohnsteuerkarte von 2010.
Die Lohnsteuerkarte erhielt bisher jeder unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer vom Einwohnermeldeamt seiner Gemeinde. Diese musste dem Arbeitgeber vor Beginn des neuen Kalenderjahres oder zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.
Aufgrund der eingetragenen Merkmale und der Freibeträge behielt der Arbeitgeber vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag ein, die er an das Finanzamt weitergeleitet hat.
Das Gleiche geschieht anhand der Eintragungen auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die Bescheinigung enthält alle wichtigen Merkmale, nach denen der Arbeitgeber Ihre Lohnsteuer berechnen und einbehalten muss (Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit, evtl. Behinderten-/Hinterbliebenen-Pauschbetrag sowie Lohnsteuerfreibetrag).
Diese Zahlungen meldet der Arbeitgeber am Ende des Jahres der Finanzverwaltung, als Beleg darüber erhalten Sie die Lohnsteuerbescheinigung. Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist auch die e-Tin zu finden, die Sie in Ihrer Steuererklärung eintragen müssen, damit das Finanzamt Ihnen Ihre persönlichen Daten zuordnen kann.
Auch für das Jahr 2009 erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte von Ihrem Arbeitgeber mehr zurück. Dieser kann sie entweder vernichten oder aufbewahren. Haben Sie oder Ihr Chef jedoch vor Jahresende das Arbeitsverhältnis beendet, muss Ihr Arbeitnehmer Ihnen die Lohnsteuerkarte zurückgeben.
(2010): Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?