(2010)
Wie kann ich Beiträge und Renten der Lebensversicherung absetzen?
Die Beiträge zur Kapital-Lebensversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und können als solche von der Steuer abgesetzt werden, wenn es sich um einen Altvertrag handelt, der vor 2005 abgeschlossen wurde. Die gezahlten Beiträge zu einer Kapital- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht sind seit 2004 nur zu 88 Prozent absetzbar. Ist bei der Rentenversicherung das Kapitalwahlrecht ausgeschlossen, können die Beiträge zu 100 Prozent abgesetzt werden.
Allerdings ist die Summe der Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden können, sehr kompliziert zu berechnen und vor allem begrenzt. Häufig ist der so genannte Vorsorgehöchstbetrag schon durch die Beiträge zu Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung ausgeschöpft. Beiträge, die darüber liegen, können so nicht mehr geltend gemacht werden.
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