(2010)
Wie kann ich die Beiträge für meine Kfz-Versicherung absetzen?
Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können angegeben werden, nicht jedoch die Beiträge zur Kaskoversicherung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter Pflicht. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss der Versicherungsschutz bereits vorhanden sein. Als Nachweis legt man bei der Zulassungsstelle die so genannte Deckungskarte (früher: Doppelkarte) vor, die man bei der Anmeldung von der Versicherung erhält. Mit der Abgabe beginnt die vorläufige Deckung, man ist also bereits versichert, bevor der erste Beitrag gezahlt wurde.
Die Preise der Versicherungen variieren erheblich, doch die Leistungen sind weitgehend gleich: Bei einem Unfall erstattet die Kfz-Haftpflicht sämtliche Personen- und Sachschäden, für die der Fahrer zur Verantwortung gezogen wird. Bei Personenschäden übernimmt die Haftpflicht Schmerzensgeld, Kosten für einen Verdienstausfall und Zahlungen im Todesfall. Werden andere Fahrzeuge beschädigt, kommt die Autohaftpflicht für Reparaturkosten und Wertminderung auf, bei Totalschäden zahlt sie den Wiederbeschaffungswert. Auch Kosten für das Abschleppen und einen Mietwagenersatz sind abgedeckt.
Dieser Schutz gilt allerdings nur für Schäden an fremden Fahrzeugen, wer auch den eigenen Wagen versichern will, braucht zusätzlich eine Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung ist jedoch keine „Pflichtversicherung“ und kann somit auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt auch Teilfunktionen einer Rechtsschutzversicherung, indem sie die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche trägt. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel in ganz Europa.
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