(2010)
Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?
Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist, kann freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung leisten und diese in der Steuererklärung angeben. Dies betrifft beispielsweise Selbständige, Beamte, Geistliche oder Hausfrauen.
Hinweis: Ihre regulären Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung können Sie hier nicht eintragen, weil dies keine freiwilligen Beiträge sind. Wenn Sie Beiträge zu einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zahlen, tragen Sie diese bitte unter dem Punkt „Riester-Rente“ ein.
Rechner
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
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