(2010)
Wann gehört ein Kind zu meinem Haushalt?
Damit ein Kind zu ihrem Haushalt gezählt wird, muss es nicht zwangsläufig auch ständig in ihrem Haushalt wohnen. Es ist vielmehr wichtig, dass eine Familienwohnung vorhanden ist, die vom Kind genutzt wird und dass Sie die Verantwortung für das Wohl des Kindes tragen. Außerdem muss zwischen Ihnen und dem Kind eine familiäre Bindung bestehen.
Damit zählt zum Beispiel auch ein behindertes Kind, das im Heim lebt zu Ihrem Haushalt, wenn Sie es von Zeit zu Zeit nach Hause holen.
Dies gilt auch für Kinder, die zur Zeit ihrer Ausbildung, ihres Studiums oder ihres Wehr- oder Zivildienstes auswärts wohnen, dort aber keinen eigenen Haushalt führen und regelmäßig, zum Beispiel in den Ferien, zurück in die elterliche Wohnung kommen.
Diese letztgenannte Haushaltszugehörigkeit lässt sich in der Praxis schwer überprüfen. Denn es ist steuerlich relevant, ob sich Ihr Kind nur besuchsweise bei Ihnen aufhält oder zum Haushalt gehört. Für den letzten Fall muss sich ihr Kind mindestens sechs Wochen pro Jahr in Ihrer Wohnung aufhalten. Gelegentlich Besuche oder sporadische Übernachtungen begründen aber noch keine Zugehörigkeit zu Ihrem Haushalt.
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