(2010)
Was sind Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung religiöser Zwecke?
Gehen Ihre Spenden an eine Religionsgemeinschaft, die nicht in mindestens einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, kann diese aber dennoch wegen Förderung religiöser Zwecke" steuerbegünstigt sein. Damit Sie diese Spenden und Mitgliedsbeiträge aber absetzen können, muss die Religionsgemeinschaft vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein.
Im Allgemeinen spricht man von religiösen Zwecken, wenn die Religionsgemeinschaft Fragen nach Gott, nach der Deutung der Welt, nach Lebenssinn und Wert und nach Normen sittlichen Handelns nachgeht und zu verantwortlichem Handeln in Kirche und Gesellschaft motiviert.
Laut Bundesfinanzhof gleicht übrigens die Weltanschauung der Religion. Dadurch sind nicht nur religiöse sondern auch säkulare und sogar antireligiöse Weltanschauungsgemeinschaften steuerlich begünstigt.
Was sind Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung mildtätiger Zwecke?
Leisten Sie Spenden oder Mitgliedsbeiträge an Organisationen zur Förderung mildtätiger Zwecke, können sie diese von der Steuer absetzen. Dazu zählen Organisationen, die körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftige oder wegen ihres geringen Einkommens hilfsbedürftige Menschen unterstützen.
Solche Zwecke verfolgen beispielsweise folgende Organisationen:
• Müttergenesungswerk
• "Essen auf Rädern"
• Aktion "Mensch"
• Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V.
• Einrichtungen für Alte, Pflegebedürftige, Behinderte, Obdachlose, Kranke oder Waisen
• Beratungsstellen für Drogensüchtige oder
• Behinderten- Werkstätten
Rechner
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