Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2010) Was sind Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung kirchlicher Zwecke?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2010. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was sind Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung kirchlicher Zwecke?

Leisten Sie Spenden oder Mitgliedsbeiträge an Organisationen zur Förderung kirchlicher Zwecke, können sie diese von der Steuer absetzen. Sie fördern mit Ihrer Spende eine kirchliche Organisation, wenn deren Tätigkeit darauf abzielt, eine Religionsgemeinschaft zu fördern, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Dazu muss die Religionsgemeinschaft bundesweit, mindestens aber in einem Bundesland  als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sein.

Dabei sind nicht nur die Religionsgemeinschaft selbst sondern auch deren Fördervereine begünstigt.

Bei den folgenden Beispielen spricht man von kirchlichen Zwecken:
•    Errichtung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern
•    Abhalten von Gottesdiensten
•    Ausbildung von Geistlichen
•    Erteilung von Religionsunterricht
•    Beerdigung und Pflege des Andenkens der Toten
•    Verwaltung des Kirchenvermögens

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt