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(2010) Was kann ich als Spenden und Mitgliedsbeiträge absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2010. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was kann ich als Spenden und Mitgliedsbeiträge absetzen?

Steuerlich absetzen können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Dazu zählen
•    Gemeinnützige Zwecke (s. Gemeinnützigkeitskatalog)
•    Mildtätige Zwecke (z.B. Behindertenwerkstätten, Mahlzeitendienste, oder Drogenberatungsstellen) und
•    Kirchliche Zwecke.
•    Politische Parteien
•    Unabhängige Wählervereinigungen
•    Gemeinnützige Vereine und Organisationen
•    öffentliche Dienststellen im Inland: z.B. Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstitute, Behörden, Schulen, staatliche Museen, staatliche Krankenhäuser
•    juristische Personen des öffentlichen Rechts im Inland: z.B. Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Verbandsgemeindeverwaltungen, Länder und Bund sowie die Kirchen

Dagegen sind Spenden  für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins nicht absetzbar.  Spenden Sie beispielsweise die Getränke für das Vereinsfest, können sie diese in Ihrer Steuererklärung nicht eintragen. 

Um Spenden von der Steuer absetzen zu können, müssen diese ohne Gegenleistung erbracht werden. Sie können dabei nicht nur Geldspenden absetzen. Als steuerlich relevant gelten auch Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden.

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