(2010)
Wie wirken sich Ausbildungslücken auf meinen Anspruch auf Kindergeld aus?
Der Ausbildungsstand Ihres Kindes wird monatlich überprüft um Ihren Anspruch auf Kindergeld zu ermitteln. Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bei einem Kind unter 25 Jahre dürfen bis zu vier Monate liegen, bevor Ihr Anspruch komplett endet. Dauert die Übergangszeit allerdings länger als vier Monate, haben Sie schon von Beginn der Ausbildungslücke an keinen Anspruch mehr auf Kindergeld und steuerliche Freibeträge.
Eine Ausbildungslücke ist beispielsweise der Übergang vom Schulabschluss zu einer beruflichen Ausbildung oder zum Studium. Auch für die Zeit vor oder nach einem Zivil- oder Wehrdienst oder einem freiwilligen sozialen Jahr haben Sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld oder steuerliche Freibeträge, solange die Übergangszeit nicht mehr als vier Monate beträgt. Die Ausbildungslücke darf vier volle Kalendermonate betragen, muss also spätestens im Monat nach dem vierten Monat beendet sein.
Beispiel: Ihre Tochter macht das Abitur und beendet die Schule am 15. 05. Mit einer Ausbildung oder einem Studium sollte sie spätestens im Oktober beginnen, damit Sie als Eltern auch in der Übergangsphase weiterhin Kindergeld und steuerliche Freibeträge erhalten.
Tipp: Dauert die Ausbildungslücke doch länger als vier Monate, müssten Sie begründen, dass Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz oder keinen Studienplatz findet. Dies müssen Sie allerdings durch ernsthafte Bemühungen (Bewerbungen) oder eine Bescheinigung vom Arbeitsamt nachweisen.