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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2009) Was sind Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung kirchlicher Zwecke?

Leisten Sie Spenden oder Mitgliedsbeiträge an Organisationen zur Förderung kirchlicher Zwecke, können sie diese von der Steuer absetzen. Sie fördern mit Ihrer Spende eine kirchliche Organisation, wenn deren Tätigkeit darauf abzielt, eine Religionsgemeinschaft zu fördern, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Dazu muss die Religionsgemeinschaft bundesweit, mindestens aber in einem Bundesland  als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sein.

Dabei sind nicht nur die Religionsgemeinschaft selbst sondern auch deren Fördervereine begünstigt.

Bei den folgenden Beispielen spricht man von kirchlichen Zwecken:
•    Errichtung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern
•    Abhalten von Gottesdiensten
•    Ausbildung von Geistlichen
•    Erteilung von Religionsunterricht
•    Beerdigung und Pflege des Andenkens der Toten
•    Verwaltung des Kirchenvermögens

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