(2009)
Wie lasse ich Freibeträge oder Änderungen auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen?
Steuerzahler, die einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen möchten, wenden sich an das Bürgeramt. Für den Eintrag benötigt man den Personalausweis oder Reisepass. Als Nachweis für die Freibeträge verlangt der Finanzbeamte auch zusätzliche Unterlagen, die einen Eintrag rechtfertigen. Das können beispielsweise Quittungen oder Rechnungen sein.
Verschiedene Freibeträge können Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen:
- Kinderfreibetrag,
- Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag,
- Freibetrag wegen Förderung des Wohneigentums,
- Verluste aus anderen Einkünften oder Verlustvortrag,
- Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker
Folgende Unterlagen benötigen Sie auf dem Bürgeramt:
Personalausweis oder Reisepass
Lohnsteuerkarte
Belege zu den Freibeträgen
Änderung der Religionszugehörigkeit
Beim Kirchen-Austritt oder der Änderung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft benötigt man für das Bürgeramt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Lohnsteuerkarte und eine Kirchenaustritts- oder Eintrittserklärung. Bei einem Austritt aus der Kirche hängt das Ende der Kirchensteuerpflicht von Ihrem Wohnsitz ab. Je nach Bundesland endet sie mit Ablauf des betreffenden Monats oder mit Ablauf des Folgemonats. Danach beginnt die Kirchensteuerpflicht in der neuen Kirche.
Zusätzlich brauchen Sie: Kirchenaustrittserklärung oder -Eintrittserklärung
Steuerklassenwechsel nach der Hochzeit
Als lediger oder geschiedener Bürger gehört man der Steuerklasse I an. Durch eine Heirat wechselt man in eine andere Steuerklasse.
Ehepaare können entweder die Kombination IV/IV oder die Steuerklassen III und V wählen. Wer heiratet, ändert seine Steuerklasse auf dem örtlichen Bürgeramt. Die neue Steuerklasse gilt ab dem Tag der Hochzeit.
Zusätzlich benötigen Sie: Heiratsurkunde
Tipp: Ab 2011 gibt es keine neuen Lohnsteuerkarten mehr. Die Änderungen für das Steuerjahr 2011 müssen auf der Steuerkarte für 2010 geändert werden. Dafür ist dann das Finanzamt zuständig.
Rechner
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.