(2009)
Wie lange bekomme ich Kindergeld für mein behindertes Kind?
Für ein behindertes Kind erhalten Sie zeitlich unbegrenzt Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge. Es gelten allerdings die Voraussetzungen:
Damit ein behindertes Kind bei den Eltern steuerlich berücksichtigt werden kann, darf es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lage sein, sich selbst zu unterhalten. Dabei muss die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein, um die steuerliche Berücksichtigung ohne Altersbegrenzung des Kindes in Anspruch nehmen zu können. Das Kind ist nicht in der Lage sich selbst zu unterhalten, wenn es wegen seiner Behinderung keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann und keine weiteren, ausreichenden Einkünfte oder Bezüge erhält.
Dies bedeutet, dass Ihr Kind nicht in der Lage sein darf, seinen Lebensunterhalt und einen Mehrbedarf wegen der Behinderung von seinem eigenen Einkommen zu bestreiten. Dies können Sie in der Regel mit dem Behindertenausweis belegen, in den das Merkmal „H“ eingetragen ist und wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Eine unmögliche Erwerbstätigkeit darf nicht auf eine schlechte Arbeitsmarktlage zurückgeführt werden können, sondern muss in der Behinderung des Kindes begründet sein.
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