(2009)
Kann ich auch Kindergeld bekommen, wenn mein Kind arbeitslos ist?
Ja. Sie können auch weiterhin Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge erhalten, wenn Ihr Kind arbeitslos und unter 21 Jahre alt ist. Das gilt bis zu dem Monat, bevor Ihr Kind 21 wird. Hat Ihr Kind allerdings vor der Arbeitslosigkeit einen Wehr- oder Zivildienst absolviert, wird Ihr Anspruch auf Kindergeld bei Arbeitslosigkeit um die Zeit dieses Dienstes auch über den 21. Geburtstag hinaus verlängert.
Ihr Kind darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und muss bei der Agentur für Arbeit, einer ARGE oder einem staatlichen Arbeitsvermittler in einem EU- oder EWR-Land oder der Schweiz gemeldet sein. Hierbei reicht es allerdings nicht aus, wenn sich Ihr Kind einmal zu Beginn der Arbeitslosigkeit dort meldet. Die Meldung auf Arbeitssuche muss von Ihrem Kind alle drei Monate erneuert werden.
Tipp: Solange Ihr Kind nicht mehr als 15 Wochenstunden tätig ist, kann es weiter als arbeitssuchend gemeldet bleiben. Auch eine geringfügige Beschäftigung ist unschädlich für Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind in dieser Beschäftigung unter der Einkommensgrenze von 400 Euro brutto pro Monat bleibt.
Rechner
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