(2012)
Welche Einkunftsarten und Anlagen werden von Lohnsteuer kompakt unterstützt?
Die neueste Version für das Steuerjahr 2012 unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung in folgenden Bereichen:
- Mantelbogen - Einkommensteuererklärung für (unbeschränkt) steuerpflichtige Personen
- Anlage Kind - Angaben zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinder
- Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage N-AUS - Ausländsche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage R - Sonstige Einkünfte Unterfall Renten und andere Leistungen
- Anlage V - Vermietung und Verpachtung
- Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen (zunächst Zins- und Dividendenerträge)
- Anlage VL - Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
- Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15 EStG sowie aus Wagniskapitalgesellschaften können derzeit leider nicht erfasst werden.
- Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb (unterstützt ab dem Steuerjahr 2011)
- Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle), Einkünfte aus der Veräußerung an eine REIT-AG sowie Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, Termingeschäften oder Beteiligungen können nicht erfasst werden.
- Anlage SO - Sonstige Einkünfte
- Hier können erhaltene Unterhaltszahlungen, wiederkehrende Bezüge, Leistungen und Abgeordnetenbezüge erfasst werden.
- Einkünfte aus Privaten Veräußerungsgeschäften (Grundstücke, Wirtschaftsgüter) können aktuell nicht erfasst werden
Zusätzlich ist es im Jahr 2013 den Kunden von Lohnsteuer komapkt ermöglicht, Ihre Steuererklärung auch im Rahmen der Getrennten Veranlagung per ELSTER bei Ihrem Finanzamt abzugeben, falls dies gegenüber der Zusammenveranlagung vorteilhafter für die Ehepartner sein sollte.
Wir werden Sie regelmäßig in unserem Newsletter und auf Facebook, Google Plus und Twitter zu den aktuellen Updates auf dem Laufenden halten.
Neben dem aktuellen Funktionsumfang und den geplanten Updates im aktuellen System ist die Umsetzung der folgenden Einkunftsarten und Anlagen zur Einkommensteuererklärung vorerst noch nicht geplant:
- Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte (Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sonstige Wirtschaftsgüter)
- Anlage AUS - Ausländische Einkünfte
- Anlage Unterhalt - Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen (im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen)
- Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG )
- Anlage N-Gre - Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
- Anlage FW - Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums und Vorkostenabzug (nach §10e EStG)
- Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Anlage Forstwirtschaft - Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen (zu Anlage L)
- Anlage WEIN - Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)
- Abgabe per ELSTER mit elektronischem Zertifikat (nur nach Registrierung beim ElsterOnline-Portal).
Rechner
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
- Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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