Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Lohnsteuerbescheinigung

Auf den folgenden Seiten können Sie die Angaben aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder - wenn Sie bei unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt waren - aus mehreren Lohnsteuerbescheinigungen erfassen.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Lohnsteuerbescheinigung



Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern?

Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, klicken Sie auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann können Sie in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in Ihrer Steuererklärung übersichtlich.

Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen können Sie eine Beschäftigung auch wieder aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen und damit vollständig löschen

Tipp: Haben Sie einen Nebenjob auf geringfügiger Basis? Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall können Sie für Ihren Nebenjob jedoch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen.

Sollte es sich um einen Minijob handeln, der über die Lohnsteuerkarte läuft, müssen Sie die Daten dementsprechend auch in die Einkommensteuer-Erklärung eintragen.

(2012): Wie erfasse ich Lohnsteuerbescheinigungen von einem oder mehreren Arbeitgebern?



Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?

Lohnsteuerbescheingung

Eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie in der Regel am Ende des Jahres ode zum Jahresanfang von Ihrem Arbeitgeber. Haben Sie diese nicht erhalten, fordern Sie sie von Ihrem Arbeitgeber an. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht beifügen, weil die Daten bereits an die Finanzverwaltung elektronisch übertragen wurden, wie auch im oberen Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.

Wenn Ihr Arbeitnehmer die Lohnabrechnung für seine Angestellten maschinell erledigt, muss er eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausstellen. Die darin enthaltenen Daten muss er jedoch direkt an die Finanzverwaltung übermitteln.

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält alle Daten, die auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte enthalten sind. Im Jahr 2009 haben alle Steuerpflichtigen zum letzten Mal eine Lohnsteuerkarte für 2010 erhalten, diese wird künftig durch die elektronischen Lohnsteuerkarte komplett ersetzt, die nach dem neusten Informationsstand voraussichtlich im Jahr 2013 eingeführt wird. Für das Steuerjahr 2011 und 2012 gilt übergangsweise noch die Lohnsteuerkarte von 2010.

Lohnsteuerkarte

Jeder Arbeitnehmer erhielt die Lohnsteuerkarte jährlich von der Gemeindeverwaltung und reichte sie anschließend an den Arbeitgeber weiter. Verbunden war damit bislang ein hoher Verwaltungsaufwand insbesondere für die Gemeinden und die Arbeitgeber, denn die Lohnsteuerkarten mussten hergestellt, bedruckt, versendet und verwaltet werden.

Mit der Umstellung auf das neue elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren wird zukünftig ihr Finanzamt für die Verwaltung der Daten und Eintragungen von Freibeträgen zuständig sein. Aufgrund der eingetragenen Merkmale und der Freibeträge behielt der Arbeitgeber vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag ein, die er an das Finanzamt weitergeleitet hat.

Auch für das Jahr 2012 erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte von Ihrem Arbeitgeber mehr zurück. Dieser kann sie entweder vernichten oder aufbewahren. Haben Sie oder Ihr Chef jedoch vor Jahresende das Arbeitsverhältnis beendet, muss Ihr Arbeitnehmer Ihnen die Lohnsteuerkarte zurückgeben.

Besonderheiten im Übergangsjahr 2012

Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale (zum Beispiel Freibeträge) sind grundsätzlich auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011 einzutragen.

Liegen dem Arbeitgeber diese bereits vor, können aus Vereinfachungsgründen die Änderungen beim ersten Dienstverhältnis wie folgt nachgewiesen werden:

  • Vorlage des im Herbst 2011 versandten Informationsschreibens des Finanzamts über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (ELStAM) ab 01. Januar 2012. Wichtig ist, dass die Angaben darin zutreffend und vollständig sind.
  • Vorlage eines vom Finanzamt ausgestellten Ausdrucks der ab 2012 gültigen ELStAM.

(2012): Was ist die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und wie bekomme ich sie?


Feldhilfen

Name Ihres Arbeitgebers

Geben Sie hier den Name des Arbeitgebers an, der die Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt hat.

Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, klicken Sie auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann können Sie in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in Ihrer Steuererklärung übersichtlich.

Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen können Sie eine Beschäftigung auch wieder aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen und damit vollständig löschen


Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt