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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Mieteinnahmen von Angehörigen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Mieteinnahmen von Angehörigen



Was muss ich zu den Mieteinnahmen wissen?

Als Vermieter müssen sie die Kaltmiete und die auf die Mieter umgelegten Nebenkosten als zusätzliches Einkommen versteuern. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Beispiel für  Mieteinnahmen:
-    Mieteinnahmen für Wohnungen oder Zimmer
-    Mieteinnahmen für Garagen/Stellplätze
-    Nebenkosten, die auf den Mieter umgelegt worden sind
-    Miete für Reklameflächen und Automatenstellplätze
-    Guthabenzinsen aus Bausparverträgen
-    Abstandszahlung eines Mieters bei vorzeitigem Ende des Mietvertrages
-    Pachten für unbebaute Grundstücke
-    Einnahmen für ein Erbbaurecht


Bei Mieteinnahmen, die jährlich unter der 520-Euro-Grenze liegen (z.B. bei einer Untervermietung), können Sie auf die Angaben in Ihrer Steuererklärung verzichten. Einnahmen bis zu dieser Grenze, die aus einer vorübergehenden Vermietung herrühren, werden von der Einkommensteuer freigestellt. Das gilt auch für die vorübergehende Untervermietung von Teilen der eigenen Mietwohnung. In diesem Fall natürlich auch keine entsprechenden Werbungskosten berücksichtigt werden.

Hinweis zur Eingabe
Bitte geben Sie Ihre Einnahmen aus der Untervermietung nicht im Unterpunkt „Einnahmen - Mieteinnahmen " ein, sondern auf der Seite „Untervermietung gemieteter Räume“.

(2012): Was muss ich zu den Mieteinnahmen wissen?


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