Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?
Dies sind Beiträge, die ein Landwirt für sich, den Gatten und eventuell für mitarbeitende Familienmitglieder zahlt, um eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen.
Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen. Beitragszuschüsse müssen abgezogen werden.
Als Nichtarbeitnehmer tragen Sie die Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen ein, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Bei einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie den Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen ein.
Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem Höchstsatz abgesetzt werden. Ledige können höchstens 13.600 Euro und Verheiratete 27.200 Euro als Sonderausgaben für das Steuerjahr 2009 absetzen. Bezogen auf die Beiträge zur Basisversorgung liegt der absetzbare Satz für das Steuerjahr 2009 bei 68 Prozent. Er steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte bis zu einer 100prozentigen Absetzbarkeit der Beiträge im Jahr 2025, dann maximal sind 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Zusammenveranlagte als Beiträge zur Altersvorsorge absetzbar.
(2012): Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?
Welche Zuschüsse zur Krankenversicherung muss ich angeben?
Wenn Krankheitskosten oder die Beiträge zur Krankenversicherung nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden, sondern (teilweise) von Dritten übernommen werden, muss dies in der Steuererklärung angegeben werden.
Dies betrifft zum Beispiel steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung durch den Arbeitgeber bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten (Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung).
Auch ein Zuschuss des Arbeitgebers bei freiwillig versicherten Angestellten, Beiträge für Rentner über die gesetzliche Rentenversicherung, Ansprüche auf Krankenversicherungsbeihilfe von Beamten und Pensionären sowie die Beiträge der Künstlersozialkasse müssen angegeben werden.
Wer einen dieser Zuschüsse erhält, muss in diesem Formular „Ja“ ankreuzen.
Ein Ehepartner, der nicht berufstätig und von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit ist, muss ebenfalls ein „Ja“ angeben, wenn er ansonsten über den berufstätigen Gatten familienversichert wäre. Geringfügig Beschäftigte geben ein „Nein“ an, sofern sie keinen Anspruch auf eine Familienversicherung über den Ehepartner haben.
Bis in welche Höhe sind die Beiträge zur Krankenversicherung absetzbar?
Die Krankenversicherungskosten gehören zu den so genannten sonstigen Vorsorgeauswendungen. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind nach § 10 Absatz 4 EStG insgesamt bis 1.500 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu 2.400 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
(2012): Welche Zuschüsse zur Krankenversicherung muss ich angeben?
Wie errechnet sich mein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 2012?
Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beziehen sich auf den Bruttomonatsverdienst. Ein Teil des Versicherungsbeitrags wird vom Arbeitgeber übernommen, die der andere Teil trägt der Arbeitnehmer selbst. Nicht berufstätige Familienangehörige (Ehepartner oder Kinder) sind beitragsfrei mitversichert.
Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es verschiedene Beitragsstufen:
- Der allgemeine Beitrag: Dieser gilt für Versicherte mit sechs Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit, zum Beispiel Arbeiter, Angestellte sowie Rentner.
- Der ermäßigte Beitrag: Dieser gilt, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Dies betrifft beispielsweise auch Studenten oder Selbständige.
Freiwillig Versicherte können nun einen Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche wie gesetzlich Versicherte über den allgemeinen Versicherungsbeitrag erwerben. Krankheitszeiten vor der siebten Woche sind für freiwillig Versicherte weiterhin nicht abgedeckt, sondern müssen privat oder über einen zusätzlichen Wahltarif der Krankenkasse abgesichert werden. Für die meisten Versicherten ist nur der allgemeine Beitrag relevant. Der Beitragssatz wird als Prozentsatz vom gesamten Brutto-Einkommen angegeben.
Ein Beispiel: Seit 2011 beträgt der allgemeine Beitragssatz 15,5 Prozent. Hiervon entfallen 7,3 Prozent auf den Arbeitgeber und 8,2 Prozent auf den Arbeitnehmer. Dies bedeutet für einen Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro einen Versicherungsbeitrag von 246 Euro monatlich.
Die Beiträge steigen zwar proportional zum Einkommen, allerdings nicht endlos. Für viel Verdiener gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2012 liegt sie bei 45.900 Euro jährlich, bzw. 3.825 Euro monatlich. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden Löhne und Gehälter nicht mehr mit Beiträgen belastet. Hiermit will der Gesetzgeber auch für gut Verdienende einen Anreiz schaffen, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. So soll der Mitgliederschwund der gesetzlichen Kassen gebremst werden und deren Finanzierung gesichert bleiben. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.
Zum 1. Juli 2005 wurde per Gesetz ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens für alle gesetzlich Krankenversicherten eingeführt. Diesen Sonderbeitrag zahlen nur die Arbeitnehmer. Gleichzeitig mussten alle gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragssätze um 0,9 Prozent senken (So bleibt es bei einer zusätzlichen Belastung der Arbeitnehmer von 0,45 Prozent). Hierdurch soll der Arbeitgeber von einem Teil der Lohnnebenkosten entlastet werden.
(2012): Wie errechnet sich mein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 2012?
Welche steuerliche Änderung bei der Arbeitslosen-, Haftpflicht- und anderen Versicherungen gibt es für 2010?
Die Beiträge für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen können die meisten Arbeitnehmer ab 2010 nicht mehr als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dafür werden privat und gesetzlich Krankenversicherte ab 2010 steuerlich entlastet.
Wenn Sie geringe Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, können Sie auch weiterhin Ihre Ausgaben für Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen und weitere Versicherungen in die Steuererklärung eintragen.
Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in tatsächlicher Höhe in der Steuererklärung eingetragen werden.
Allerdings: Der Gesetzgeber hat Höchstbeträge dafür festgelegt. Für Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner und deren Partner liegt er bei 1.900 Euro, für Selbständige bei 2.800 Euro (bei Ehepaaren das Doppelte).
Das Besondere: Wenn die Beiträge zur Krankenversicherung den Höchstbetrag übersteigen, können Sie Ihre Beiträge in voller Höhe absetzen. Dann können Sie allerdings keine weiteren Versicherungsbeiträge in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Beispiel: Ein Hilfsarbeiter verdient im Monat 1.500 Euro brutto. Für seine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlt er monatlich rund 132 Euro, jährlich 1.584 Euro. Das Finanzamt zieht von diesem Betrag vier Prozent ab. Somit erkennt es 1.521 Euro als Sonderausgaben an. Seinen Höchstbetrag von 1.900 Euro erreicht der Hilfsarbeiter also noch nicht. Er kann jetzt zusätzlich Aufwendungen für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen bis zu dem Höchstbetrag von 1.900 Euro, geltend machen. Dazu zieht er die 1.531 Euro ab. Für den Hilfsarbeiter bedeutet das: Er kann 379 Euro an weiteren Versicherungsbeiträgen in der Einkommensteuererklärung eintragen.
(2012): Welche steuerliche Änderung bei der Arbeitslosen-, Haftpflicht- und anderen Versicherungen gibt es für 2010?
Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?
Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen können von Angehörigen freier Berufe gezahlt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater oder Architekten. Es werden jedoch nur Beiträge akzeptiert, wenn sie an solche berufsständischen Versorgungseinrichtungen gerichtet sind, deren Leistung mit der der gesetzlichen Rentenversicherungsträger vergleichbar ist. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen.
Als Nichtarbeitnehmer tragen Sie die Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen ein, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Bei einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie den Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen ein.
Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem Höchstsatz abgesetzt werden. Ledige können höchstens 13.600 Euro und Verheiratete 27.200 Euro als Sonderausgaben für das Steuerjahr 2009 absetzen. Bezogen auf die Beiträge zur Basisversorgung liegt der absetzbare Satz für das Steuerjahr 2009 bei 68 Prozent. Er steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte bis zu einer 100prozentigen Absetzbarkeit der Beiträge im Jahr 2025, dann sind maximal 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Zusammenveranlagte als Beiträge zur Altersvorsorge absetzbar.
(2012): Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?
Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?
Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist, kann freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung leisten und diese in der Steuererklärung angeben. Dies betrifft beispielsweise Selbständige, Beamte, Geistliche oder Hausfrauen.
Hinweis: Ihre regulären Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung können Sie hier nicht eintragen, weil dies keine freiwilligen Beiträge sind. Wenn Sie Beiträge zu einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zahlen, tragen Sie diese bitte unter dem Punkt „Riester-Rente“ ein.
(2012): Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?
Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Voraussetzung ist, dass das Gehalt des Minijobbers unter 400 Euro pro Monat liegt. Für dieses Arbeitsverhältnis führt der Arbeitgeber pauschal Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Der geringfügig Beschäftigte selbst zahlt keine Steuern oder Versicherungsbeiträge. Bei einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Rentenversicherungen ein.
Tipp: Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, die Beiträge zur Rentenversicherung aus einer geringfügigen Beschäftigung in der Steuererklärung anzugeben. Die Angabe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung reduziert jedoch den möglichen Sonderausgabenabzug.
Hierzu gibt es eine Neuregelung, nach der ein Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei Minijobs sich auf die Fälle beschränkt in denen der Steuerzahler selbst diesen Sonderausgabenabzug beantragt.
Deswegen sollten Sie als Minijobber die Beiträge zur Rentenversicherung (den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil) nur angeben, wenn Sie Ihre Beiträge zur Rentenversicherung freiwillig aufstocken.
(2012): Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?