Was wird im Bereich Sonstige Angaben erfasst?
Hier tragen Sie Einkommensersatzleistungen ein, die Sie noch nicht im Bereich Arbeitnehmer eingetragen haben. Das können sein: Arbeitslosengeld oder-hilfe, Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Überbrückungsgeld.
Hier machen Sie auch die Angaben, wenn Sie zeitweise im Ausland gelebt haben, im Ausland ansässig sind oder die inländische Steuerpflicht beantragen möchten.
Was sind Einkommensersatzleistungen?
Die Empfänger von Sozialleistungen müssen nicht immer Arbeitnehmer sein. Auch an Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler oder Landwirte werden bestimmte Leistungen i.S.v. § 32 b Abs. 1 EStG sogenannte Einkommensersatzleistungen ausbezahlt, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Diese Einkommensersatzleistungen sind ebenso wie Lohnersatzleistungen steuerfrei, haben aber dennnoch einen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuer. Denn die Einkommensersatzleistungen werden in den Progressionsvorbehalt einbezogen und haben damit eine gewichtigen Einfluss auf die Berechnung des persönlichen Steuersatzes.
Die Entgeltersatzleistungen erhalten Sie als Nicht-Arbeitnehmer, zum Beispiel als Freiberufler oder Gewerbetreibender:
- Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz (Mutterschaftsgeld, Elterngeld)
- Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeldzahlungen)
- Leistungen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
Wichtig: Lohnersatzleistungen, die Sie als Arbeitnehmer erhalten, geben Sie bei Lohnsteuer kompakt bitte im Bereich "Einkünfte als Arbeitnehmer - Anlage N -" an.
(2012): Was sind Einkommensersatzleistungen?
Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?
Wenn Sie innerhalb des Steuerjahres nur zeitweilig ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, müssen Sie hier die entsprechenden Angaben machen. Dies kann zum Beispiel de Fall sein, wenn Sie aus Deutschland weg bzw. nach Deutschland gezogen sind.
In diesem Fall werden die Einkünfte , die nach dem Wegzug bzw. vor dem Zuzug in Deutschland erzielt werden, in die Veranlagung mit einbezogen. Einkünfte, die danach bzw. davor im Ausland erzielt werden, werden nicht in Deutschland versteuert. Jedoch gehen sie in den Progressionsvorbehalt ein und führen so zu einem höheren Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen.
(2012): Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?