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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Lohnsteuerdaten

Sämtliche Angaben auf dieser Seite entnehmen Sie bitte der Lohnsteuer-Bescheinigung Ihres Arbeitgebers.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Lohnsteuerdaten



So sparen Sie mit einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte!

Wer bestimmte hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart (z.B. Vermietung, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, etc.) hat, bezahlt jeden Monat von seinem Gehalt zu viel Lohnsteuer.

Erst mit der Erledigung seiner Einkommensteuererklärung können Sie dann die zu viel bezahlten Lohnsteuer im Rahmen der Steuererklärung von Ihrem Finanzamt zurückfordern.

Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie sich vom Finanzamt für verschiedene steuerliche Abzugsbeträge und für Ihre voraussichtlichen Aufwendungen einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung kürzt dann der Arbeitgeber Ihren Bruttoarbeitslohn um den monatlichen Freibetrag. Somit wird auch die Lohnsteuer nur vom gekürzten Bruttoarbeitslohn  berechnet. So zahlen Sie mit einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte schon während des Jahres weniger Steuern und auch weniger Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

(2012): So sparen Sie mit einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte!



Wie kann ich den Kinderfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen?

Der Kinderfreibetrag wird zwar erst nachträglich gewährt, Sie können ihn jedoch auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Zwar zahlen Sie dann nicht weniger Einkommenssteuer voraus. Die unterjährige Belastung kann dennoch sinken. Denn der Kinderfreibetrag wird zur Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzugezogen, die dadurch geringer ausfallen.

Sie müssen den Freibetrag bei Ihrem Finanzamt auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dafür sollten Sie die folgenden Unterlagen mitbringen: 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lohnsteuerkarte
  • Abstammungsurkunde
  • ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde, wenn Sie nicht verheiratet sind
  • ggf. Lebensbescheinigung für Kinder, die an einem anderen Wohnort gemeldet sind

Die Lebensbescheinigung darf nicht älter als drei Jahre sein. Wer die Lebensbescheinigung nicht vorlegen kann, z.B. weil das Kind im Ausland lebt, muss sich an sein Finanzamt wenden. Dort trägt der Finanzbeamte den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein.

Auch Eltern volljähriger Kinder müssen sich für die Eintragung von Freibeträgen an das Finanzamt wenden.

(2012): Wie kann ich den Kinderfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen?



Wie lasse ich Freibeträge oder Änderungen auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen?

Steuerzahler, die einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen möchten, wenden sich an das Bürgeramt. Für den Eintrag benötigt man den Personalausweis oder Reisepass. Als Nachweis für die Freibeträge verlangt der Finanzbeamte auch zusätzliche Unterlagen, die einen Eintrag rechtfertigen. Das können beispielsweise Quittungen oder Rechnungen sein.

Verschiedene Freibeträge können Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen:

- Kinderfreibetrag,
- Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbetrag,
- Freibetrag wegen Förderung des Wohneigentums,
- Verluste aus anderen Einkünften oder Verlustvortrag,
- Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker

Folgende Unterlagen benötigen Sie auf dem Bürgeramt:
Personalausweis oder Reisepass
Lohnsteuerkarte
Belege zu den Freibeträgen


Änderung der Religionszugehörigkeit
Beim Kirchen-Austritt oder der Änderung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft benötigt man für das Bürgeramt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Lohnsteuerkarte und eine Kirchenaustritts- oder Eintrittserklärung. Bei einem Austritt aus der Kirche hängt das Ende der Kirchensteuerpflicht von Ihrem Wohnsitz ab. Je nach Bundesland endet sie mit Ablauf des betreffenden Monats oder mit Ablauf des Folgemonats. Danach beginnt die Kirchensteuerpflicht in der neuen Kirche.
Zusätzlich brauchen Sie: Kirchenaustrittserklärung oder -Eintrittserklärung

Steuerklassenwechsel nach der Hochzeit

Als lediger oder geschiedener Bürger gehört man der Steuerklasse I an. Durch eine Heirat wechselt man in eine andere Steuerklasse.
Ehepaare können entweder die Kombination IV/IV oder die Steuerklassen III und V wählen. Wer heiratet, ändert seine Steuerklasse auf dem örtlichen Bürgeramt. Die neue Steuerklasse gilt ab dem Tag der Hochzeit.
Zusätzlich benötigen Sie: Heiratsurkunde

(2012): Wie lasse ich Freibeträge oder Änderungen auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen?



Wie werden Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld besteuert?

Das Kurzarbeitergeld wird zwar nicht besteuert, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. So kann sich ein Bezug von Kurzarbeit in der folgenden Steuererklärung negativ für den Arbeitnehmer auswirken. Denn bei verheirateten Arbeitnehmern wird es auf das gemeinsame Einkommen der Eheleute angerechnet. Hieraus kann sich durch die Progression ein höherer Steuersatz und daraufhin eine mögliche Steuernachzahlung ergeben.

Wie erhöhen Lohnersatzleistungen meinen Steuersatz?
Lohnersatzleistungen wie das  Kurzarbeitergeld oder den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten Sie zwar steuerfrei ausgezahlt. Jedoch wirken sich diese Leistungen auf den Progressionsvorbehalt aus. Das heißt, die steuerfreien Einnahmen werden zur Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes Ihrem Einkommen zugerechnet. Aufgrund des nun höheren Einkommens ergibt sich ein höherer Steuersatz mit dem dann Ihr restliches Einkommen versteuert wird. So kann es also sein, dass Sie Steuern nachzahlen müssen, bzw. eine geringere Rückerstattung erhalten als im Vorjahr ohne Lohnersatzleistung.

Beispiel:
Eine alleinerziehende Mutter hat ein Jahreseinkommen von 26.000 Euro brutto. Dazu erhält sie 6.000 Euro Elterngeld. Das macht ein Gesamteinkommen von 32.000 Euro. Dieses Einkommen würde mit einem Steuersatz von 19,8 Prozent versteuert werden.
Jedoch wird nicht das Elterngeld mit versteuert, sondern nur das übrige Einkommen, dafür allerdings mit dem höheren Steuersatz. So müssen auf die 26.000 Euro Einkommen 19,8 Prozent Steuern gezahlt werden, was einem Steuerbetrag von 5.148 Euro entspricht.

Das Einkommen ohne Elterngeld wäre mit einem Steuersatz von nur 17,2 Prozent versteuert worden, was einer Lohnsteuer von 4.466 Euro entsprochen hätte. So erhöht der Bezug aller Lohnersatzleistungen also indirekt das zu versteuernde Einkommen. Außerdem erhöhen sich der Solidaritätsbeitrag und die Kirchensteuer, weil diese aus der Einkommensteuer errechnet werden.

Auf diese Weise wird auch Einkommen versteuert, das eigentlich unter dem Grundfreibetrag liegt. Übersteigt das eigentliche Einkommen inklusive Lohnersatzleistung den Grundfreibetrag, kann der erhöhte Steuersatz angewandt werden. Bleibt das Einkommen jedoch auch mit Lohnersatzleistungen unter dem Grundfreibetrag, muss es nicht versteuert werden.
Beziehen Sie innerhalb eines Jahres nur Lohnersatzeinkommen, bleibt alles steuerfrei und der Progressionsvorbehalt wird nicht angewandt.

Tipp: Wenn Sie nachträglich eine Lohnersatzleistung zurückzahlen müssen, etwa weil Sie vorher zu viel Arbeitslosengeld erhalten haben, sollten Sie eine Steuererklärung abgeben. Denn hier entsteht eine negative Progression, weil die zurückgezahlte Lohnersatzleistung Ihren Steuersatz reduzieren kann. Haben Sie jedoch im betreffenden Jahr kein zu versteuerndes Einkommen, lohnt es sich nicht, die zurückgezahlte Lohnersatzleistung nachzureichen, weil dies steuerlich keine Auswirkungen für Sie hat.

(2012): Wie werden Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld besteuert?



Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Ländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen also als Kirchensteuer 8 Prozent Ihrer Einkommensteuer. Beachten Sie: Die Kirchensteuer wird mit gleicher prozentualer Höhe auch im Rahmen der Abgeltungsteuer berücksichtigt.

Sollten Sie Kinder haben oder haben Sie in Ihrem zu versteuernden Einkommen (zvE) Einkünfte aus Gewerbebetrieben und/oder Einkünfte, die nach dem sog. Teileinkünfteverfahren entstehen, wird das zvE für Zwecke der Kirchensteuer gesondert berechnet.

Sind nämlich Kinderfreibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen, errechnet sich die Kirchensteuer aufgrund einer so genannten fiktiven Lohnsteuer. 

Beispiel: Kirchensteuer ohne Kinderfreibetrag:
Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in der Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt 43,43 Euro.

Beispiel: Kirchensteuer mit 2 Kinderfreibeträgen:
Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro bei Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt nun 27,58 Euro.
Das ergibt eine Kirchensteuer-Ersparnis von 15,85 Euro pro Monat.

(2012): Wie hoch ist die Kirchensteuer?



Was kann ich absetzen bei Leistungen meines Arbeitgebers für Fahrten zur Arbeit?


Zahlt Ihnen Ihr Chef einen steuerfreien Zuschuss zu den monatlichen Fahrtkosten? Da dieser Betrag (maximal 44 Euro/Monat) auch für Sie steuerfrei ist, können Sie keine Fahrtkosten in Ihrer Steuererklärung mehr geltend machen.

Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?
Sie können die Entfernungspauschale auch dann erhalten, wenn Sie einen Firmenwagen für den Weg zur Arbeit nutzen. Dabei müssen Sie jedoch folgende Besonderheiten beachten: Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte müssen Sie den so genannten Nutzungswert versteuern. Dieser beträgt für Fahrten zur Arbeit: monatlich ein Prozent des Listenpreises zzgl. 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer.

Im Gegenzug dürfen Sie dann wie andere Arbeitnehmer die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Versteuert Ihr Arbeitgeber jedoch den steuerpflichtigen Nutzungswert für den Firmenwagen pauschal mit 15 Prozent, müssen Sie den monatlich pauschal versteuerten Betrag von Ihren Werbungskosten abziehen und können nur noch den Rest als Werbungskosten geltend machen.

(2012): Was kann ich absetzen bei Leistungen meines Arbeitgebers für Fahrten zur Arbeit?



Gibt es auch Lohnersatzleistungen, die ich nicht in meiner Lohnsteuerbescheinigung finde?

Ja. Die Lohnersatzleistungen, die Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber erhalten, werden auch nicht in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. Hierzu gehören:
Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld und Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sowie Krankengeld und das volle Elterngeld.

Tipp: Den genauen Betrag Ihrer erhaltenen Lohnersatzleistungen, die nicht auf der Lohnsteuerkarte enthalten sind, finden Sie auf der Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers. Diese Bescheinigung sollten Sie Ihrer Steuererklärung beifügen.

(2012): Gibt es auch Lohnersatzleistungen, die ich nicht in meiner Lohnsteuerbescheinigung finde?


Feldhilfen

19. Nicht ermäßigte Entschädigungen / Lohn für mehrere Kalenderjahre

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 19 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. die nicht ermäßigt besteuert wurden - in 3. enthalten"

Nummer 8 bis 14 anzeigen

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 8 bis 14 Eintragungen zu finden sind. Dies betrifft:

  • Versorgungsbezüge (Zeile 8)
  • Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre (Zeile 9)
  • Arbeitslohn für mehrere Jahre / Entschädigungen (Zeile 10)
  • Lohnsteuer zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre (Zeile 11)
  • Solidaritätszuschlag zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre (Zeile 12)
  • Kirchensteuer des Arbeitnehmers zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre (Zeile 13)
  • Kirchensteuer des Ehegatten zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre (Zeile 14)

 

18. Pauschalbesteuerte Erstattungen für Fahrtkosten

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 18 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahren zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

17. Steuerfreie Erstattungen für Fahrtkosten

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 17 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"

16. Steuerfreier Lohn nach DBA

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 16 a) auf der Lohnsteuerbescheinigung:

Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen

20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 20 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit"

21. Steuerfreie Erstattungen bei doppelter Haushaltsführung

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 21 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung"

  Steuerfreier Lohn nach ATE

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 16 b) auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass"

14. Kirchensteuer des Ehegatten zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 14 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 9. und 10. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)"

13. Kirchensteuer des Arbeitnehmers zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 13 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 9. und 10."

12. Solidaritätszuschlag zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 12 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 9. und 10."

11. Lohnsteuer zu Versorgungsbezügen / Arbeitslohn für mehrere Jahre

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 11 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Einbehaltene Lohnsteuer von 9. und 10."

10. Arbeitslohn für mehrere Jahre / Entschädigungen

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 10 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen"

9. Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 9 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre"

8. Versorgungsbezüge

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 8 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"In 3. enthaltene Versorgungsbezüge"

Bitte fügen Sie eine Beschreibung hinzu:

Bitte fügen Sie eine Beschreibung zu Nummer 10

"Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen"

hinzu.

Nummer 16 bis 21 anzeigen

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in den Zeilen 16 bis 21 Eintragungen zu finden sind. Dies betrifft:

  • Steuerfreier Lohn nach DBA oder ATE (Zeile 16)
  • Steuerfreie Erstattungen für Fahrtkosten (Zeile 17)
  • Pauschalbesteuerte Erstattungen für Fahrtkosten (Zeile 18)
  • Nicht ermäßigte Entschädigungen / Lohn für mehrere Kalenderjahre (Zeile 19)
  • Steuerfreie Verpflegungszuschüsse (Zeile 20)
  • Steuerfreie Erstattungen bei doppelter Haushaltsführung (Zeile 21)

 

3. Bruttoarbeitslohn

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 3 auf der Lohnsteuerbescheinugung: "Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge ohne 9. und 10."

4. Lohnsteuer

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 4 auf der Lohnsteuerbescheinigung: "Einbehaltene Lohnsteuer von 3."

5. Solidaritätszuschlag

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 5 auf der Lohnsteuerbescheinigung: "Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3."

6. Kirchensteuer des Arbeitnehmers

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 6 auf der Lohnsteuerbescheinigung: "Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3."

7. Kirchensteuer des Ehegatten

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 7 auf der Lohnsteuerbescheinigung: "Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)"

Nicht anzugeben sind hier Kirchensteuerbeträge von anderen Lohnsteuerbescheinigungen (z.B. Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung des Ehegatten).

15. Lohnersatzleistungen

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 15  auf der Lohnsteuerbescheinigung: "Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigung (Infektionsschutzgesetz), Aufstockungsbetrag und Altersteilzeitzuschlag"

22. a) AG-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 22a auf der Lohnsteuerbescheinugung:

"Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung"

Hinweis: Lohnsteuer kompakt berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgabe!

22. b) AG-Anteil zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 22b auf der Lohnsteuerbescheinugung:

"Arbeitgeberanteil an berufsständischen Versorgungseinrichtungen"

Hinweis: Lohnsteuer kompakt berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgaben!

23. a) AN-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 23a auf der Lohnsteuerbescheinugung:

"Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung"

Hinweis: Lohnsteuer kompakt berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgaben!

23. b) AN-Anteil an berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 23b auf der Lohnsteuerbescheinugung:

"Arbeitnehmeranteil an berufsständischen Versorgungseinrichtungen"

Hinweis: Lohnsteuer kompakt berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgaben!

24. a) AG-Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 24 a) auf der Lohnsteuerbescheinugung:

"Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung"

25. AN-Anteil zur gesetzl. Krankenversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 25 auf der Lohnsteuerbescheinugung: "Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung"

Hinweis: Lohnsteuer kompakt berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgabe!

26. AN-Anteil zur sozialen Pflegeversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 26 auf der Lohnsteuerbescheinugung: "Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung"

Hinweis: Lohnsteuer kompakt berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgabe!

27. AN-Anteil zur Arbeitslosenversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 27 auf der Lohnsteuerbescheinugung: "Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung"

Hinweis: Lohnsteuer kompakt berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Sonderausgaben > Vorsorgeaufwendungen > Gesetzliche Versicherungen lt. Lohnsteuerbescheinigung " als Sonderausgabe!

28. Beiträge zur privaten Kranken und Pflege-Pflichtversicherung

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 28 auf der Lohnsteuerbescheinugung: "Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung"

Hinweis: Dieser Wert wird nicht bei der Berechnung der Sonderausgaben berücksichtigt, sondern dient lediglich dem Finanzamt zur Feststellung, ob Sie verpflichtet sind eine Steuererklärung abzuugeben.


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