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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Angaben bei einem volljährigen Kind

Wenn Ihr Kind bereits 18 Jahre oder älter ist, kann es nur unter bestimmten Voraussetzungen in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt werden.

Geben Sie bitte an, ob einer oder mehrere der nachfolgenden Gründe auf Ihr Kind zutreffen.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Angaben bei einem volljährigen Kind



Wann bekomme ich auch für ein volljähriges Kind noch Kindergeld und den Kinderfreibetrag?

Solange Ihr Kind noch nicht volljährig ist, erhalten Sie in jedem Fall Kindergeld. Für volljährige Kinder besteht der Anspruch  weiter. , wenn das Kind eine Ausbildung absolviert und die Altershöchstgrenze noch nicht erreicht hat.

Seit 2007 ist die Altersgrenze für den Kindergeldbezug für Kinder in Ausbildung stufenweise gesenkt worden: Für Kinder, die bis 1981 geboren wurden, gab es Kindergeld noch bis zum 27. Lebensjahr. Für Kinder, die bis 1982 geboren wurden, bis zum 26. Lebensjahr und für Kinder, die ab 1983 geboren sind, gibt es Kindergeld aktuell noch höchstens bis zum 25. Lebensjahr. Hat das Kind noch Zivildienst oder Grundwehrdienst abgeleistet oder alternativ als Entwicklungshelfer gearbeitet, verlängert sich die mögliche Bezugszeit um die entsprechende Zeit des abgeleisteten Dienstes, weil während der Dienstzeit kein Kindergeld geflossen ist. Bei einem Kind, das wegen seiner Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und kein Einkommen über dem Grenzbetrag hat, besteht Anspruch auf Kindergeld ohne Altersbeschränkung. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Ansonsten gibt es Kindergeld für volljährige Kinder nur, sofern sie sich in einer Ausbildung befinden. Das kann eine betriebliche Ausbildung sein, aber auch ein Studium oder beispielsweise der Besuch eines Kollegs, einer Berufsfachschule oder Fachoberschule.  
Muss das Kind seine Ausbildung wegen Krankheit oder Mutterschaft vorübergehend unterbrechen, besteht der Kindergeldanspruch weiter. Das gleiche gilt für eine viermonatige Übergangsfrist zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, gegebenenfalls auch länger, wenn sich das Kind zunächst vergeblich um eine Ausbildung bemüht. Für arbeitslos gemeldete Kinder kann es bis zum 21. Geburtstag Kindergeld geben, auch wenn diese einem 400 Euro-Job nachgehen.

Bis einschließlich 2011 gab es kein Kindergeld, wenn das Kind Einkünfte über 8.004 Euro im Jahr hatte. Diese Einkommensprüfung ist zum Jahr 2012 ersatzlos weggefallen. Es ist nun völlig unerheblich, wie viel Ihr Kind dazuverdient oder ob es andere Einkünfte, etwa aus Kapitalvermögen, hat. Eine Einschränkung gibt es nur noch für Kinder, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben und danach eine weitere Ausbildung beginnen: Sie dürfen nicht mehr  als 20 Stunden nebenbei arbeiten. Das kann etwa dann vonBedeutung sein, wenn Ihr Kind nach dem Bachelor noch einen berufsbegleitenden Master anstrebt.

Tipp: Wenn Sie Ihr Kind finanziell unterstützen und im Laufe des Jahres Anspruch auf Kindergeld haben, können Sie den Unterhalt für die Monate, in denen Sie Kindergeld bezogen haben, in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

(2012): Wann bekomme ich auch für ein volljähriges Kind noch Kindergeld und den Kinderfreibetrag?


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