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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Fahrtkosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Fahrtkosten



Welche Strecke ist für die Entfernungskilometer maßgebend?

Maßgebend für die Entfernung ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte.

Sollten Sie regelmäßig eine offensichtlich verkehrsgünstigere aber längere Strecke nutzen, wird diese aber meist auch bewilligt. Verkehrsgünstiger ist eine Verbindung, wenn Sie Ihre Arbeitsstelle schneller und pünktlicher erreichen als über die kürzeste Strecke. Laut Urteil einem Urteil des BFH ist dabei eine Zeitersparnis von 20-30 Minuten täglich ausreichend (BFH-Urteil vom 10.10.1975, BStBl. 1975 II S. 852).

Sollten Sie mehrere Verkehrsmittel für Ihren Arbeitsweg nutzen (Fahrrad plus öffentliche Verkehrsmittel) wird immer die kürzeste Straßenverbindung zur Ermittlung der Pauschale herangezogen. Gefahrene Mehrkilometer werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Außerdem werden nur volle Kilometer berücksichtigt, angefangene Kilometer leider nicht.

Auch wenn Sie berufsbedingt mehrmals pro Tag eine Fahrt zu Ihrer Arbeitsstelle unternehmen müssen, könne Sie die Entfernungspauschale nur einmal pro Tag in Anspruch nehmen. Auch Fahrten zu einem Mittagessen sind nicht absetzbar, da diese Fahrten in den Bereich der privaten Lebensführung fallen.

Beispiel:
Die Arbeitsstätte von Herrn X liegt in der kürzesten Verbindung 25 Kilometer von seinem Wohnort entfernt. Nutzt er aber die Schnellstraße für seinen Arbeitsweg fährt er zwar 17 Kilometer mehr, spart aber 45 Minuten Fahrzeit.

Entfernungspauschale für 25-km-Weg: 230 Arbeitstage x 25 Kilometer x 0,30 Euro = 1.725 Euro
Entfernungspauschale für 42-km-Weg: 230 Arbeitstage x 42 Kilometer x 0,30 Euro = 2.898 Euro

Sie müssen in diesem Fall dem Finanzamt aber die Umstände des „Umwegs“ erläutern und dabei explizit auf die Zeitersparnis hinweisen.

(2012): Welche Strecke ist für die Entfernungskilometer maßgebend?



Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?

Sie können die Entfernungspauschale auch dann erhalten, wenn Sie einen Firmenwagen für den Weg zur Arbeit nutzen. Dabei müssen Sie jedoch folgende Besonderheiten beachten: Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte müssen Sie den so genannten Nutzungswert versteuern. Dieser beträgt für Fahrten zur Arbeit: monatlich 1% des Listenpreises zzgl. 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer.

Im Gegenzug dürfen Sie dann wie andere Arbeitnehmer die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Versteuert Ihr Arbeitgeber jedoch den steuerpflichtigen Nutzungswert für den Firmenwagen pauschal mit 15 Prozent, müssen Sie den monatlich pauschal versteuerten Betrag von Ihren Werbungskosten abziehen und können nur noch den Rest als Werbungskosten abziehen.

Tipp:
Auch wenn Ihr Arbeitgeber bei der Berechnung des steuerpflichtigen Nutzungswertes die kürzeste Strecke zugrunde legt, dürfen Sie dennoch eine längere Fahrstrecke in der Steuererklärung angeben, wenn diese verkehrsgünstiger ist und Sie diese regelmäßig nutzen.

(2012): Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?



Kann ich Fahrten einer „Sammelbeförderung“ absetzen?

Eine Sammelbeförderung liegt vor, wenn Ihnen von Ihrem Arbeitgeber für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird oder wenn Sie zum Beispiel mit einem Bus gefahren werden.

Ob Sie für diese Fahrten Werbungskosten ansetzen können, hängt davon ab, ob Ihnen tatsächlich Kosten entstanden sind oder ob die Fahrten für Sie kostenfrei erfolgten.

Mussten Sie keine Zuzahlungen leisten, steht Ihnen auch keine Entfernungspauschale zu. Mussten Sie für die Sammelbeförderung einen Kostenanteil selbst tragen, können Sie diesen Betrag mit Nachweis geltend machen. Die Entfernungspauschale steht Ihnen hier aber auch nicht zu.

(2012): Kann ich Fahrten einer „Sammelbeförderung“ absetzen?



Wann sollte ich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachweisen?

Für die pauschale Berechnung der Fahrtkosten ist es unerheblich mit welchem Verkehrsmittel Sie zur Arbeit gekommen sind. Wenn Ihre tatsächlichen Kosten jedoch höher sind als die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer, müssen Sie diese dem Finanzbeamten nachweisen.

Beispiel:

Herr X fährt an 230 Tagen pro Jahr mit dem Zug zu seiner Arbeitsstelle, die 70 Kilometer von seinem Wohnort entfernt ist.  Herr X würde mit der Entfernungspauschale folgende Kosten als Werbungskosten absetzen können: 230 Tage x 70 km x 0,30 Euro = 4.830 Euro

Ohne Nachweise und weitere Erklärungen würde nur der Höchstsatz von 4.500 Euro anerkannt werden. Mit Fahrscheinen und weiteren Nachweisen kann Herr X aber die tatsächlichen Kosten nachweisen und erhält so einen höheren Werbekostenabzug.

Gleichzeitig können Sie die Fahrscheine als Nachweis für eine regelmäßige Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nutzen, wenn dieses zwar nicht den kürzesten Weg zu Ihrer Arbeitsstätte nimmt, aber dafür verkehrsgünstiger und schneller ans Ziel kommt. Nutzt man eine verkehrsgünstigere, aber dafür längere Strecke, muss dessen Nutzung regelmäßig erfolgen. Dies können Sie mit Fahrscheinen nachweisen.

(2012): Wann sollte ich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachweisen?



Was ist die Nichtaufgriffsgrenze?

Viele Finanzbeamte werden vielleicht bestreiten, dass es sie gibt. Und der Steuerzahler kann sich auch nicht darauf verlassen, dass er davon profitieren kann, denn einen Rechtsanspruch auf die Nichtaufgriffsgrenze gibt es nicht.

Nichtaufgriffsgrenzen sind Angaben – in der Regel Kleinbeträge – in der Steuererklärung bei der Finanzbeamte meist nicht so genau hinschauen und ohne Belege akzeptieren.

Hier einige Beispiele

Arbeitstage pro Jahr – für Entfernungspauschale:
Bei einer 5-Tage-Woche können Sie 230 Arbeitstage pro Jahr und bei einer 6-Tage-Woche 280 Tage angeben.

Arbeitsmittel
In der Regel können Sie Kosten von bis zu 100 Euro für die Anschaffung und Pflege von Arbeitsmitteln (Kauf und Reinigung von Berufskleidung) ohne Belege in Ihrer Steuererklärung angeben.

Dienstreisen
Reisekosten von Dienstreisen, die sich selbst getragen haben, und die den Betrag von 250 Euro nicht überschreiten, können Sie in der Regel ohne entsprechende Nachweise in Ihre Steuererklärung eintragen.

(2012): Was ist die Nichtaufgriffsgrenze?


Feldhilfen

Kosten für ÖPNV

Geben Sie hier an, welche Kosten Ihnen für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs entstanden sind.

Arbeitstage im Zeitraum

Tragen Sie hier die Anzahl der Tage ein, an denen Sie im Steuerjahr 2012 diese Arbeitsstätte aufgesucht haben. Auch Tage an denen Sie nur Teilzeit gearbeitet haben, werden voll berücksichtigt.

Übliche Werte bei der Steuererklärung sind unter Berücksichtung der Wochenenden, Feier- und Urlaubstage pro Jahr bei einer

  • 5-Tage-Woche: 230 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • 6-Tage-Woche: 280 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Einfache Entfernung (in km)

Geben Sie hier die einfach Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte an.

Entfernung mit Google Maps ermitteln:

  1. Klicken Sie auf den Button, um die Entfernung mit Google Maps zu ermitteln.
  2. Wenn Sie Ihre Anschrift und die Ihres Arbeitgebers bereits hinterlegt haben, werden diese Angaben für die Ermittlung der Entfernung automatisch herangezogen.
  3. Ansonsten tragen Sie die Startadresse (Wohnung) und Zieladresse (Arbeitgeber) ein.
  4. Stimmt die vorgeschlagene Wegstrecke nicht mit der tatsächlichen überein, können Sie den Weg in der Karte durch Ziehen verändern.
  5. Mit dem Button [Übernehmen] wird der ermittelte Wert in das Feld "Einfache Entfernung" übernommen.

Nachkommastellen bei den Kilometerangaben werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für die Entfernungspauschale abgerundet. Oftmals wird im Steuerrecht zu Ihren Gunsten aufgerundet, bei der Entfernungspauschale lässt dies der Gesetzgeber leider nicht zu.

davon mit eigenem Pkw zurückgelegt

Geben Sie hier die Anzahl der Kilometer an, die Sie auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließlich mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW zurückgelegt haben.

Beispiel 1: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 15 Kilometer, die Sie vollständig mit dem PKW zurücklegen. Dann tragen Sie in dieses Feld 15 Kilometer ein.

Beispiel 2: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 25 Kilometer, die Sie per Park and Ride zurücklegen. Davon legen Sie 20 Kilometer mit dem PKW zurück und die restlichen 5 Kilometer mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dann tragen Sie in dieses Feld 20 Kilometer und in das Feld "davon per ÖPNV (oder zu Fuß) zurückgelegt" 5 Kilometer ein.

davon per ÖPNV (oder zu Fuß) zurückgelegt

Geben Sie hier die Anzahl der Kilometer an, die Sie auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließlich mit anderen Verkehrsmitteln (Öffentlicher Personennahverker, Fahrrad, zu Fuß, etc.) als dem eigenen PKW zur Arbeit zurückgelegt haben.

Beispiel 1: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 12 Kilometer, die Sie vollständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Dann tragen Sie in dieses Feld ebenfalls 12 Kilometer ein.

Beispiel 2: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 25 Kilometer, die Sie per Park and Ride zurücklegen. Davon legen Sie 20 Kilometer mit dem PKW zurück und die restlichen 5 Kilometer mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dann tragen Sie in dieses Feld 5 Kilometer und in das Feld "davon mit eigenem Pkw zurückgelegt" 20 Kilometer ein.

davon mit Sammelbeförderung zurückgelegt

Geben Sie hier die Anzahl der Kilometer an, die Sie die Sie auf dem Weg zur Arbeitsstätte im Rahmen einer sogenannten "Sammelbeförderung" zurückgelegt haben.

Beispiel 1: Die einfache Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte beträgt 10 Kilometer, die Sie vollständig per Sammelbeförderung zurücklegen. Dann tragen Sie in dieses Feld ebenfalls 10 Kilometer ein.


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