(2012)
Wann erhalte ich einen Ausbildungsfreibetrag?
Für die Ausbildung Ihres erwachsenen Kindes können Sie einen Freibetrag in Höhe von 924 Euro pro Jahr vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte abziehen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Kind ist volljährig
- Ihr Kind befindet sich in einer Schul- oder Berufsausbildung
- Sie haben Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag für das Kind
- Ihr Kind wohnt außerhalb Ihres Haushaltes.
Der Ausbildungsfreibetrag wird nicht ganzjährig gewährt, sondern monatlich. Das heißt, für jeden Monat in dem die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird der Ausbildungsfreibetrag um ein Zwölftel gekürzt. Die Einkünfte des Kindes sind seit 2012 für die Gewährung des Ausbildungsfreibetrags unerheblich.
Tipp: Den Ausbildungsfreibetrag erhalten Sie auch, wenn Ihr Kind im Internat untergebracht ist. Werden Sie als Elternpaar nicht zusammen veranlagt, steht Ihnen und Ihrem Partner jeweils der halbe Ausbildungsfreibetrag zu. Diese Aufteilung kann jedoch auf einen gemeinsamen Antrag der Eltern (in der Anlage Kind) geändert werden.
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