(2010)
Was ist die Günstigerprüfung?
Mit der Steuererklärung können Sie beantragen, dass Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen und in die Veranlagung einbezogen werden. dadurch würden diese Einkünfte nach dem persönlichen, progressionsabhängigen Steuersatz besteuert und nicht nach dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, jedoch nur dann, wenn dieser Vorgang zu einer niedrigeren Einkommensteuer führen würde.
Ergibt sich jedoch bei dieser so genannten Günstigerprüfung, dass der persönliche Steuersatz über dem Abgeltungssteuersatz liegt, gilt Ihr Antrag als nicht gestellt. Sie müssen also nicht mehr als die 25 Prozent zahlen.
Beachten Sie aber, dass der Antrag nur für alle Kapitalerträge gestellt werden kann. Dafür müssen auch alle Steuerbescheinigungen beim Finanzamt eingereicht werden.
Rechner
- Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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