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(2018) Welche Ausgaben für eine Berufsausbildung kann ich absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Ausgaben für eine Berufsausbildung kann ich absetzen?

Wer eine Berufsausbildung macht, kann folgende Ausgaben als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung angeben:

  • Kosten für Lern- und Arbeitsmittel, wie Fachbücher, Schreibmaterial, Bürobedarf, Kopien, Taschenrechner, Schreibtisch, Bücherregal usw.
  • Teilnahmegebühren, wie beispielsweise Kurs-, Lehrgangs-, Studien-, Schul-, Zulassungs- und Prüfungsgebühren
  • Kosten für Studienreisen, Exkursionen oder Klassenfahrten
  • Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer
  • Fahrten zu privaten Lerngemeinschaften mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent je Fahrtkilometer
  • Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung, wenn Sie eine eigene Wohnung am Ausbildungsort haben.
  • Zinsen zur Tilgung eines Ausbildungsdarlehens, jeweils im Jahr der Zahlung
  • Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Kosten für Telefon und Internet, wenn es für die Berufsausbildung genutzt wird.
Tipp

Wer einen Computer für die Ausbildung nutzt, kann die anteilige Jahres-Abschreibung (pro Monat 1/36 der Anschaffungskosten) für die Dauer der Ausbildung abziehen.

Wenn Sie zur Förderung der Berufsausbildung steuerfreie Bezüge wie beispielsweise BAföG erhalten, werden die Aufwendungen um diese Zahlung gekürzt. Das gilt jedoch nur, wenn es sich um Zuschüsse zu Ihren Ausbildungskosten handelt, die Sie nicht zurückzahlen müssen, Zuschüsse für den Lebensunterhalt müssen nicht angerechnet werden. Erhalten Sie hingegen ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen, müssen Sie dieses nicht von Ihren Ausbildungskosten abziehen.

Hinweis: Aktuell hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass Miete und Verpflegungskosten während der Auslandsaufenthalte nicht als Werbungskosten absetzbar sind, wenn der oder die Studierende keinen doppelten Haushalt unterhält (FG Münster vom 24.1.2018, 7 K 1007/17 E, F)

Tipp: Ausbildungskosten sollten immer vom Auszubildenden selbst, also nicht von den Eltern gezahlt werden.

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