Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?
Dies sind Beiträge, die ein Landwirt für sich, den Gatten und eventuell für mitarbeitende Familienmitglieder zahlt, um eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen. Beitragszuschüsse müssen abgezogen werden.
Altersvorsorgeaufwendungen können im Jahre 2018 bis zu einem Höchstbetrag von 23.712 Euro bei Ledigen und 47.424 Euro bei Verheirateten geltend gemacht werden, doch sie wirken sich nur mit 86 % steuermindernd aus, also mit höchstens 20.392 Euro bzw. 40.784 Euro. Der Abzugssatz steigt bis 2025 jedes Jahr um 2 Prozentpunkte.
(2018): Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?
Was sind Ausgleichszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung?
Wer im Alter bei einer vorgezogenen Rente keine Abschläge in Kauf nehmen möchte, hat die Möglichkeit, bereits ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Die Ausgleichszahlungen können über mehrere Jahre verteilt und als Aufwendungen für Altersvorsorge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, sorgen die Beiträge für eine höhere Altersrente.
Um eine Ausgleichszahlung leisten zu können, müssen Sie zunächst eine besondere Rentenauskunft beim Rentenversicherungsträger beantragen. Darin wird der notwendige Ausgleichsbetrag berechnet, der von der Höhe Ihrer Rente und der Abschläge abhängig ist. Sie enthält die voraussichtliche Höhe der Altersrente, abgestellt auf den beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn, die Höhe der Rentenminderung wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme und den Beitrag, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte.
Die besondere Rentenauskunft zum „Abschlagsabkauf“ erteilt der Rentenversicherungsträger Versicherten seit dem 1.7.2017 bereits ab dem 50. Lebensjahr.
In welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können und ob sich das lohnt, kann man sich individuell ausrechnen lassen. Hierfür sollte man einen kostenfreien Beratungstermin in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.
(2018): Was sind Ausgleichszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung?
Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?
Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen können von Angehörigen freier Berufe gezahlt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater oder Architekten. Es werden jedoch nur Beiträge akzeptiert, wenn sie an solche berufsständischen Versorgungseinrichtungen gerichtet sind, deren Leistung mit der der gesetzlichen Rentenversicherungsträger vergleichbar ist. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen.
Altersvorsorgeaufwendungen können im Jahre 2018 bis zu einem Höchstbetrag von 23.712 Euro bei Ledigen und 47.424 Euro bei Verheirateten geltend gemacht werden, doch sie wirken sich nur mit 86 % steuermindernd aus, also mit höchstens 20.392 Euro bzw. 40.784 Euro. Der Abzugssatz steigt bis 2025 jedes Jahr um 2 Prozentpunkte.
(2018): Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?
Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?
Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist, kann freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung leisten und diese in der Steuererklärung angeben. Dies betrifft beispielsweise Selbständige, Beamte, Geistliche oder Hausfrauen.
Wichtig
Ihre regulären Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung können Sie hier nicht eintragen, weil dies keine freiwilligen Beiträge sind. Wenn Sie Beiträge zu einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zahlen, tragen Sie diese bitte unter dem Punkt „Riester-Rente“ ein.
(2018): Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?
Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Voraussetzung ist, dass das Gehalt des Minijobbers unter 450 Euro pro Monat liegt. Seit 2013 sind Minijobber in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Auf Antrag können sie sich allerdings davon befreien lassen. Falls Sie von der Befreiung keinen Gebrauch machen, zahlt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % (im gewerblichen Bereich) bzw. 5 % (im Haushaltsbereich), und der Minijobber muss die Differenz zum normalen RV-Beitragssatz aus eigenen Mitteln zahlen.
Seit 2008 besteht ein Wahlrecht, ob der Minijobber die Arbeitgeberbeiträge und seine Arbeitnehmeranteile als Altersvorsorgebeiträge geltend machen will. Nimmt er sein Wahlrecht wahr, werden sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil den Altersvorsorgebeiträgen hinzugerechnet. Ein Eintrag kann für Sie allerdings nachteilig sein!
Bei Minijobs in Privathaushalten ergibt sich mit dem Arbeitnehmeranteil eine steuerliche Verbesserung, weil der Arbeitgeberanteil lediglich 5 % und der eigene Anteil 13,6 % (2018) beträgt.
Bei Minijobs im gewerblichen Bereich führt die Angabe des Arbeitnehmeranteils und des Arbeitgeberanteils im Steuerformular bis 2015 immer zu einem Nachteil. Dies resultiert daher, dass der Arbeitgeberanteil zunächst mit 80% (2015) berücksichtigt wird und dann zu 100 % wieder abgezogen wird. Erst seit 2016 (82 % steuerliche Berücksichtigung) wirkt sich ein Antrag auf Berücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge als Altersvorsorgeaufwendungen positiv aus. Für 2018 können sogar 86% der Beiträge steuerlich berücksichtigt werden.
- Beitragssatz 2018 = 18,6 % x 86 % steuerliche Berücksichtigung = 15,99 % - 15 % Arbeitgeberanteil
Ab dem Veranlagungszeitraum 2016 sollten die Beiträge daher generell auf der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden sollten, sofern keine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt.
Den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie bei Lohnsteuer kompakt bitte auf der Seite "Vorsorgeaufwendungen > Altersvorsorge > Sonstige Pflichtversicherungen" ein.
(2018): Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?