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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Unbebaute Grundstücke, Rechte etc.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Unbebaute Grundstücke, Rechte etc.



Was zählt zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?

Was alles zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) gehört, ist im Einkommensteuergesetz geregelt. In § 21 EStG werden folgende Einkünfte genannt:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Schiffe, die in ein Schiffsregister eingetragen sind)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von grundstücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen (z.B. Betriebsinventar für Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Betriebe oder Freiberuflerpraxen)
  • Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten
  • Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen

Nicht zu den Vermietungseinkünften zählen Einnahmen, die aus der Vermietung einzelner, beweglicher Wirtschaftsgüter entstehen. Dies liegt zum Beispiel vor bei der Vermietung einzelner Möbel, bei der Vercharterung von Booten, die nicht in ein Schiffsregister eingetragen sind, oder der zeitlich begrenzten Überlassung privater Fahrzeuge beispielsweise für eine Urlaubsreise.

(2018): Was zählt zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung?


Feldhilfen

Bezeichnung des Objekts

Ja nachdem, woraus Sie Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, ist hier anzugeben:

  • wo sich das von Ihnen vermietete unbebaute Grundstück befindet,
  • die Art und der Name des unbeweglichen Vermögens (z.B. Schiff) oder
  • die Lage des Grundstücks, an dem ein Recht (Erbbaurecht, Nießbrauchrecht) besteht.
Einnahmen

Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Einnahmen (Miete, Pacht, Umlagen) an, die Sie für das Objekt erhalten haben.

Einnahmen Ehefrau

Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Einnahmen (Miete, Pacht, Umlagen) an, die Ihre Ehefrau für das Objekt erhalten hat.


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