Sparen Sie mehr Steuern mit einer Berufs- oder Dienst-Haftpflichtversicherung?
Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer Dienst-Haftpflichtversicherung sollten Sie nicht bei den Sonderausgaben angeben.
Diese beiden Versicherungen sollten Sie als Werbungskosten geltend machen. Der Vorteil ist, dass es bei den Werbungskosten keine Obergrenze der absetzbaren Beiträge wie bei den Vorsorgeaufwendungen gibt.
So können Sie höhere Beiträge absetzen für die Versicherungen, die Sie aus beruflichen Gründen abgeschlossen haben.
(2018): Sparen Sie mehr Steuern mit einer Berufs- oder Dienst-Haftpflichtversicherung?
Bis zu welcher Höhe kann ich Vorsorgeaufwendungen absetzen?
Altersvorsorgeaufwendungen (Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zu Rürup-Rentenversicherungen) sind insgesamt absetzbar bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Sie wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 tatsächlich nur mit einem bestimmten Prozentsatz steuermindernd aus. Dieser Prozentsatz verändert sich jährlich, begann im Jahre 2005 mit 60 % und steigt bis zum Jahre 2025 auf 100 %.
In den Jahren 2005 bis 2014 betrug der Höchstbetrag 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro (Alleinstehende / Verheiratete). Steuermindernd wirken sich die Beiträge in 2014 mit 78 % aus, höchstens 15.600 Euro / 31.200 Euro (das sind 78 % von 20.000 Euro / 40.000 Euro).
Ab 2015 ist der Altersvorsorgehöchstbetrag variabel und gekoppelt an den Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Euro-Betrag. Im Jahre 2015 beträgt der Höchstbetrag 22.172 Euro / 44.344 Euro. Aber diese Beiträge wirken sich nur mit 80 % steuermindernd aus, höchstens 17.738 Euro / 35.476 Euro (80 % von 22.172 Euro / 44.344 Euro).
Im Jahre 2018 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 23.712 Euro bei Ledigen und 47.424 Euro bei Verheirateten. Diese Beiträge wirken sich mit 86 % steuermindernd aus, also mit höchstens 20.392 Euro / 40.784 Euro.
Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu 2.800 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Die Beiträge wirken sich sich jedoch nur dann steuermindernd aus, soweit der Höchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
Wenn Sie geringere Beiträge in die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, haben Sie noch ein wenig Spielraum, um Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen und weitere Versicherungen absetzen zu können.
Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung berücksichtigt das Finanzamt stets in tatsächlicher Höhe, auch wenn sie den Höchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro übersteigen. Nur wenn diese Beträge nicht mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ausgeschöpft werden, können im verbleibenden Spielraum andere Versicherungsbeiträge abgesetzt werden.
(2018): Bis zu welcher Höhe kann ich Vorsorgeaufwendungen absetzen?
Welche Arten von Unfall- und Haftpflichtversicherungen kann ich geltend machen?
Zu den abzugsfähigen Haftpflichtversicherungen zählen:
- Privathaftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Hundehaftpflichtversicherung
- Grundstückhaftpflichtversicherung
- Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Zu den Unfallversicherungen zählen neben der eigentlichen Unfallversicherung auch die Insassenversicherung, die Kinderunfallversicherung und die Reiseunfallversicherung. Es spielt keine Rolle, wer durch die Unfallversicherung abgesichert ist. Wichtig ist, dass Sie der Versicherungsnehmer sind und die Beiträge zahlen. Außerdem fordert das Finanzamt Belege für die Zahlungen. Beiträge zur Unfallversicherung können geltend gemacht werden, wenn diese Versicherungen nur private Risiken abdecken. Versicherungen, die neben privaten auch berufliche Risiken abdecken sollen, können zur Hälfte als Sonderausgaben und zur Hälfte als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angegeben werden.
Risiko-Lebensversicherungen können ebenso angegeben werden wie Beiträge für Witwen-/Waisenrentenversicherungen und oder Sterbekassen. Die Beiträge werden als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Rentner und 2.800 Euro für Selbständige noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist.
Wichtig
Geben Sie diese Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. Lohnsteuer kompakt prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder zusätzliche Beiträge noch geltend gemacht werden können.
Nicht zu den Sonderausgaben zählen Rechtsschutz- und Hausratversicherungen.
(2018): Welche Arten von Unfall- und Haftpflichtversicherungen kann ich geltend machen?
Kann ich Versicherungen, die ich für mein Kind zahle, in der Steuererklärung angeben?
Ja, auch Eltern, die eine Versicherung für ein Kind abgeschlossen haben, beispielsweise eine Unfallversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung, können die Beiträge hierfür in der Steuererklärung angeben.
Wichtig
Versicherungsnehmer sind Sie selbst. Der Vertrag muss also auf Ihren Namen laufen, wer der Versicherte ist, ist unwesentlich. Es zählt die Beitragszahlung.
(2018): Kann ich Versicherungen, die ich für mein Kind zahle, in der Steuererklärung angeben?
Lohnt sich eine private Unfallversicherung?
Auf dem Hin- und Rückweg und natürlich während der Arbeit selbst sind Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, das gilt auch für Schüler und Studenten. Jedoch zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit oder im privaten Bereich und nicht am Arbeitsplatz. Für diese Bereiche braucht man eine private Unfallversicherung.
Eine private Unfallversicherung ist eine gute Vorsorge. Sie schützt den Versicherten und seine Familie zwar nicht vor dem Unfall, aber vor möglichen finanziellen Folgen.
Den umfassendsten Schutz bei Berufsunfähigkeit bietet sicherlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber nicht alle, die es möchten, können eine solche Versicherung abschließen, weil sie zum Beispiel wegen einer Vorerkrankung von der Versicherung abgelehnt werden oder keinen anerkannten Beruf ausüben.
Auch Personen, die nicht berufstätig sind, und Kinder werden in der Regel nicht in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen. Für sie ist eine Privatunfallversicherung auf jeden Fall ratsam und durchaus eine sinnvolle Alternative. Sie ersetzt im Schadensfall den Verlust der Arbeitskraft durch eine Kapitalauszahlung und/oder eine Rente.
Das ist versichert: Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens einschließlich der Berufsunfälle und das weltweit. Die Privatunfallversicherung zahlt bei Invalidität durch Unfall, unabhängig davon, ob sie eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht oder nicht. Das ist der große Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch eine Leistung für den Todesfall des Versicherten kann über die Unfallversicherung abgeschlossen werden. Um die Familie jedoch komplett im Todesfall des Hauptverdieners abzusichern, eignet sich eine Risikolebensversicherung weitaus mehr.
(2018): Lohnt sich eine private Unfallversicherung?
Brauche ich eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung zahlt beim Tod des Versicherten eine vorher vereinbarte Summe, unabhängig davon, wie viel bis dahin in die Police eingezahlt wurde. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit nicht, erhält er allerdings - im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung - am Ende auch kein Geld zurück.
Die gesetzliche Rentenversorgung der Hinterbliebenen ist gering. Die große Witwen- und Witwerrente beträgt nur 55 Prozent der bis zu dem Zeitpunkt errechneten Rente wegen voller Erwerbsminderung. Allerdings haben Hinterbliebene erst nach einer Versicherungszeit von fünf Jahren Anspruch auf diese Rente, die immer nur einen Teil der bis dahin erwirtschafteten Rentenansprüche des Verstorbenen ausmacht.
Besonders für junge Familien, die noch die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen, ist die Risiko-Lebensversicherung sinnvoll. Auch Paare, die beispielsweise durch den Bau oder Kauf einer Immobilie, hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, sollten den Todesfall absichern. Überflüssig ist die Police nur für diejenigen, die keine Angehörigen zu versorgen haben, etwa Singles, Azubis und Studenten.
(2018): Brauche ich eine Risikolebensversicherung?
Wie kann ich die Beiträge für meine Kfz-Versicherung absetzen?
Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können in der Steuererklärung angegeben werden, sie sind als Sonderausgaben im Bereich Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Der Beitragsteil, der sich auf die Kaskoversicherung bezieht, wird dagegen nicht vom Finanzamt anerkannt.
Der Grund: Es werden nur Policen berücksichtigt, die persönliche Lebensrisiken des Steuerzahlers abdecken und damit unter die Kategorie "sonstige Vorsorgeaufwendungen" fallen. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung zählt hingegen zu den Sachversicherungen. Ein Kaskoschutz kann daher von Privatpersonen nicht steuerlich abgesetzt werden.
Wer zumindest den Anteil zum Kfz-Haftpflichtschutz bei der Steuererklärung angeben will, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten.
Kfz-Versicherungsbeitrag als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen
Die Beiträge zu einer Auto-Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich Sonderausgaben, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind.
Wenn Sie das Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nutzen und diese Fahrten mit der Entfernungspauschale steuerlich abrechnen, so ist mit der Entfernungspauschale auch der anteilige Haftpflichtversicherungsbeitrag abgegolten. Aber die Finanzverwaltung zeigt sich hier großzügig: Erlaubt ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag aus Vereinfachungsgründen doch in voller Höhe als Sonderausgaben absetzen dürfen (R 10.5 EStR).
(2018): Wie kann ich die Beiträge für meine Kfz-Versicherung absetzen?
Welche steuerliche Änderung bei Arbeitslosen-, Haftpflicht- und anderen Versicherungen gelten seit 2010?
Die Beiträge für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen können die meisten Arbeitnehmer ab 2010 nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dafür sind privat und gesetzlich Krankenversicherte ab 2010 steuerlich besser gestellt. Wenn Sie geringe Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, können Sie auch weiterhin Ihre Ausgaben für Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen und weitere Versicherungen in die Steuererklärung eintragen.
Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in tatsächlicher Höhe in der Steuererklärung eingetragen werden. Sie werden in vollem Umfang anerkannt.
Für andere Versicherungen - außer Altersvorsorgeaufwendungen - gibt es einen Höchstbetrag: Dieser beträgt für Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner und deren Partner 1.900 Euro, für Selbständige 2.800 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehegatten ergibt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der jedem Ehegatten zustehenden Höchstbeträge.
Falls die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung höher sind als 1.900 Euro / 2.800 Euro, können Beiträge zu anderen Versicherungen nicht mehr abgesetzt werden. Sind die Beiträge jedoch niedriger, bleibt noch "Spielraum" zur Berücksichtigung von anderen Versicherungen.
Beispiel
Ein Hilfsarbeiter verdient im Monat 1.500 Euro brutto. Für seine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlt er monatlich rund 132 Euro, jährlich 1.584 Euro. Das Finanzamt zieht von diesem Betrag vier Prozent ab. Somit erkennt es 1.521 Euro als Sonderausgaben an. Seinen Höchstbetrag von 1.900 Euro erreicht der Hilfsarbeiter also noch nicht. Er kann jetzt zusätzlich Aufwendungen für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen bis zu dem Höchstbetrag von 1.900 Euro, geltend machen. Dazu zieht er die 1.531 Euro ab. Für den Hilfsarbeiter bedeutet das: Er kann 379 Euro an weiteren Versicherungsbeiträgen in der Einkommensteuererklärung eintragen.
(2018): Welche steuerliche Änderung bei Arbeitslosen-, Haftpflicht- und anderen Versicherungen gelten seit 2010?