(2018)
Was sind Ausgleichszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung?
Wer im Alter bei einer vorgezogenen Rente keine Abschläge in Kauf nehmen möchte, hat die Möglichkeit, bereits ab dem 50. Lebensjahr zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Die Ausgleichszahlungen können über mehrere Jahre verteilt und als Aufwendungen für Altersvorsorge beim Finanzamt geltend gemacht werden. Entscheidet man sich später dann doch für einen regulären Rentenbeginn, sorgen die Beiträge für eine höhere Altersrente.
Um eine Ausgleichszahlung leisten zu können, müssen Sie zunächst eine besondere Rentenauskunft beim Rentenversicherungsträger beantragen. Darin wird der notwendige Ausgleichsbetrag berechnet, der von der Höhe Ihrer Rente und der Abschläge abhängig ist. Sie enthält die voraussichtliche Höhe der Altersrente, abgestellt auf den beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn, die Höhe der Rentenminderung wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme und den Beitrag, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte.
Die besondere Rentenauskunft zum „Abschlagsabkauf“ erteilt der Rentenversicherungsträger Versicherten seit dem 1.7.2017 bereits ab dem 50. Lebensjahr.
In welcher Höhe Beiträge gezahlt werden können und ob sich das lohnt, kann man sich individuell ausrechnen lassen. Hierfür sollte man einen kostenfreien Beratungstermin in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.
Rechner
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.