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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2012) Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben?

Nein, das Finanzamt erkennt Beerdigungskosten nur in "angemessener Höhe" an.

Seit 2003 gilt die Angemessenheitsgrenze von 7.500 Euro.

Bewertungen des Textes: Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben?

         

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