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Behinderung

Ein volljähriges Kind ist ohne zeitliche Begrenzung bei den Eltern zu berücksichtigen, wenn es
wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Die Einkünfte und Bezüge des Kindes dürefn dabei den Grundfreibetrag (2012: 8.004 Euro) nicht übersteigen.

Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein und die Ursache für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt sein.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Behinderung



Wie lange bekomme ich Kindergeld für mein behindertes Kind?

Für ein behindertes Kind erhalten Sie zeitlich unbegrenzt Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Das Kind wird steuerlich berücksichtigt, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Das heißt, es kann seinen Lebensunterhalt und seinen Mehrbedarf wegen der Behinderung nicht von seinem eigenen Einkommen oder anderen Einkünften und Bezügen zu bestreiten.

Dies können Sie in der Regel mit dem Behindertenausweis belegen, in den das Merkmal „H“ eingetragen ist und wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Dass das Kind nicht erwerbstätig ist, darf nicht auf eine schlechte Arbeitsmarktlage zurückführen sein, sondern muss durch die Behinderung begründet sein.

Um die steuerliche Berücksichtigung ohne Altersbegrenzung des Kindes in Anspruch nehmen zu können, muss die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.

(2012): Wie lange bekomme ich Kindergeld für mein behindertes Kind?



Wer erhält den Hinterbliebenenpauschbetrag?

Hinterbliebene, etwa Witwen und Waisen haben in bestimmten Fällen Anspruch auf  den Hinterbliebenenpauschbetrag von 370 Euro.  Wichtigste Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige mindestens für einen Monat im jeweiligen Steuerjahr Hinterbliebenenbezüge erhalten hat.  Das gilt auch, wenn der Anspruch auf die Bezüge ruht bzw. eine Abfindung mittels Kapitalauszahlung stattgefunden hat.

Die Voraussetzungen für den Hinterbliebenen-Pauschbetrag sind im § 33b Abs. 4 EStG geregelt. Der Hinterbliebenenpauschbetrag wird für folgende Bezugsarten gewährt:

  •  Bezug nach dem Bundesversorgungsgesetz, dies betrifft vor allem Opfer des Zweiten Weltkriegs
  •  Bezug nach dem Soldatenversorgungsgesetz
  •  Bezug nach dem Zivildienstgesetz
  •  Bezug nach dem Häftlingshilfegesetz
  •  Unterhalt für Angehörige von Kriegsgefangenen
  •  Bezug nach dem Gesetz über die Bundespolizei
  •  Bezug nach dem Gesetz über den Zivilschutzkorps
  •  Bezug nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 GG fallenden Personen
  •  Bezug nach dem Gesetz zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland
  •  Bezug nach dem Infektionsschutzgesetz, zum Beispiel bei Tod infolge einer empfohlenen Impfung
  •  Bezug nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
  •  Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, zum Beispiel bei Tod durch Arbeitsunfall
  •  Bezüge nach dem Tod eines Beamten aufgrund eines Dienstunfalls
  •  Bezüge nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Steht der Hinterbliebenen-Pauschbetrag einem Kind zu, kann er auf Antrag auf die Eltern übertragen werden.

(2012): Wer erhält den Hinterbliebenenpauschbetrag?



Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?

Für Aufwendungen, die Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung entstehen, können Sie den Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Dessen Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Mit dem Pauschbetrag sind alle so genannten typischen Aufwendungen abgegolten. Darüber hinausgehende sogenannte  „atypische“ Aufwendungen können Sie als außergewöhnliche Belastung absetzen. Damit mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Hinterbliebene erhalten auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro, wenn ihnenlaufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind. Diese müssen laut Paragraph 33 b Abs. 4 EStG  geleistet werden nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Er wird auch dann nicht gekürzt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht das ganze Jahr über vorlagen.

Bitte beachten Sie: Ein Waise erhält den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch dann nur einmal, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei mehreren Hinterbliebenen derselben Person (z.B. Witwe und Halbwaise) steht der Pauschbetrag jedem Hinterbliebenen zu.

(2012): Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?



Welche steuerlichen Freibeträge oder Berücksichtigungen gelten für behinderte Kinder?

Kindergeld, Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
Sie können für Ihr behindertes Kind auch über das 18. bzw. 25. Lebensjahr hinaus unbefristet Kindergeld beziehen bzw. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) nutzen, wenn die Behinderung Ihres Kindes vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Gleichzeitig haben Sie damit auch bei behinderten Kindern Anspruch auf weitere Steuervergünstigungen, die an das Kindergeld gekoppelt sind, z.B. Kinderzulage zur Eigenheimzulage oder zur Altersvorsorgezulage.

Behindertenpauschbetrag
Je nach Grad der der Behinderung steht jedem Behinderten ein Behindertenpauschbetrag zur Verfügung, mit dem alle laufenden, typischen und mit der Behinderung unmittelbar zusammenhängenden Mehraufwendungen abgegolten werden. Dieser Betrag (zwischen 310 und 1.420 Euro) steht also auch Kindern zu.

Tipp: Eltern können sich den Pauschbetrag des Kindes übertragen lassen, wenn ihr Kind kein zu versteuerndes Einkommen hat.

Pflegepauschbetrag 
Zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag können Sie den Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen, wenn Ihr Kind im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "H" hat oder in die Pflegestufe III eingestuft ist. Der Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro steht den pflegenden Eltern direkt zu.

Tipp: Der Pflegepauschbetrag ist ein jährlicher Pauschbetrag. Sie erhalten ihn auch in ungekürzter Höhe, wenn Sie Ihr behindertes Kind nicht das komplette Jahr über gepflegt haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Kind unter der Woche in einem Heim untergebracht ist.
 
Außergewöhnliche Belastungen
Kosten, die sich aus der Behinderung Ihres Kindes ergeben, z.B. die Unterbringung in einem Heim oder die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzen.
Tipp: Dies lohnt sich, wenn die Kosten weit höher sind als der Behinderten - und Pflegepauschbetrag, denn bei der Absetzung der Kosten als außergewöhnliche Belastung müssen Sie auf den Pauschbetrag verzichten.

Kinderbetreuungskosten
Eltern können bis zu zwei Drittel Ihrer Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.000 EUR je Kind, als Sonderausgaben absetzen. Dies gilt auch für nicht-behinderte Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Für behinderte Kindern können Sie auch darüber hinaus Betreuungskosten geltend machen. Als Nachweis gilt in der Regel der Behindertenausweis, der Bescheid des Versorgungsamtes, der Rentenbescheid oder ein ärztliches Gutachten. Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

Tipp: Lehnt die Familienkasse Ihren Antrag ab, gehen Sie aber davon aus, dass Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, sollten Sie innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist Einspruch einlegen. Die Entscheidung der Familienkasse wird dann noch einmal geprüft.

(2012): Welche steuerlichen Freibeträge oder Berücksichtigungen gelten für behinderte Kinder?



Wie und wann werden behinderte Kinder in der Steuererklärung berücksichtigt?

Ein behindertes Kind wird bei den Eltern steuerlich berücksichtigt, wenn  es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Entscheidend ist zudem, dass die Behinderung schon vor dem 25. Geburtstag des Kindes eingetreten ist. Dann kann es ohne Altersbegrenzung steuerlich berücksichtigt werden.  

Die steuerliche Berücksichtigung gilt für folgende Punkte:

Behindertenpauschbetrag
Je nach Grad der der Behinderung steht jedem Behinderten ein Behindertenpauschbetrag zur Verfügung, mit dem alle laufenden, typischen und mit der Behinderung unmittelbar zusammenhängenden Mehraufwendungen abgegolten werden. Dieser Betrag (zwischen 310 und 1.420 Euro) steht also auch Kindern zu.
Eltern können den Pauschbetrag des Kindes auf sich übertragen lassen.

Pflegepauschbetrag 
Zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag können Sie den Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen, wenn Ihr Kind im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "H" hat oder in die Pflegestufe III eingestuft ist. Der Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro steht den pflegenden Eltern direkt zu.

Außergewöhnliche Belastungen
Kosten, die sich aus der Behinderung Ihres Kindes ergeben, z.B. die Unterbringung in einem Heim oder die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst können Sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzen.
Tipp: Dies lohnt sich erst, wenn die Kosten weit höher sind als der Behinderten - und Pflegepauschbetrag, denn bei der Absetzung der Kosten als außergewöhnliche Belastung müssen Sie auf den Pauschbetrag verzichten.

Kindergeld, Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
Sie können für Ihr behindertes Kind auch über das 18. bzw. 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld beziehen bzw. den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) nutzen, wenn die Behinderung Ihres Kindes vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Gleichzeitig haben Sie damit auch bei behinderten Kindern Anspruch auf weitere Steuervergünstigungen, die an das Kindergeld gekoppelt sind, z.B. Kinderzulage zur Eigenheimzulage oder zur Altersvorsorgezulage.

Kinderbetreuungskosten
Eltern können bis zu zwei Drittel Ihrer Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.000 EUR je Kind, als Sonderausgaben absetzen. Dies gilt auch für nicht-behinderte Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Für behinderte Kindern können Sie auch darüber hinaus Betreuungskosten geltend machen. Als Nachweis gilt in der Regel der Behindertenausweis, der Bescheid des Versorgungsamtes, der Rentenbescheid oder ein ärztliches Gutachten. Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

(2012): Wie und wann werden behinderte Kinder in der Steuererklärung berücksichtigt?


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