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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Erfassung Fahrtkosten

Hier können Sie Ihre Wege zur Arbeit erfassen und so die Höhe der Pendlerpauschale ermitteln. In der Regel ist die Erfassung einer Wegstrecke ausreichend.

Bitte fügen Sie einen weiteren Eintrag hinzu, wenn

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2012. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Erfassung Fahrtkosten



Wie trage ich unterschiedliche Wegstrecken nach einem Umzug ein?

Wenn Sie im Laufe eines Steuerjahres Ihren Wohnort z.B. aufgrund eines Umzugs gewechselt haben, ändert sich in der Regel auch die täglich zurückzulegende Wegstrecke zur Ihrer Arbeitsstätte.

In diesem Fall müssen Sie bei Lohnsteuer kompakt zwei Arbeitsstätten erfassen, um die korrekten Wegstrecken einzugeben, z.B.:

  • "Arbeitsstätte, Anschrift alter Wohnort"
    • Entfernung 25 km, 112 Arbeitstage, 5-Tage-Woche
  • "Arbeitsstätte, Anschrift neuer Wohnort"
    • Entfernung 15 km, 118 Arbeitstage, 5-Tage-Woche

Tipp: Vergessen Sie nicht eventuell auch die Umzugskosten in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen!

(2012): Wie trage ich unterschiedliche Wegstrecken nach einem Umzug ein?



Wie trage ich unterschiedliche Wegstrecken bei einem Arbeitgeberwechsel ein?

Wenn Sie im Laufe eines Steuerjahres Ihren Arbeitgeber gewechselt haben, ändert sich in der Regel auch die täglich zurückzulegende Wegstrecke und damit die Höhe der Pendlerpauschale.

Haben Sie während des Jahres den Arbeitgeber gewechselt, können Sie einfach mehrere Arbeitsstätten erfassen:

  • "Alter Arbeitgeber AG"
    • Entfernung 30 km, 80 Arbeitstage, 5-Tage-Woche
  • "Neuer Arbeitgeber AG"
    • Entfernung 15 km, 150 Arbeitstage, 5-Tage-Woche

(2012): Wie trage ich unterschiedliche Wegstrecken bei einem Arbeitgeberwechsel ein?



Wie trage ich Fahrtkosten bei Verwendung unterschiedlicher Verkehrmittel ein?

Wenn Sie die Fahrten zu Ihrem Arbeitgeber mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln (Pkw/öffentliche Verkerhsmittel/Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft) bewerkstelligen, dann erfassen Sie diese idealerweise über zwei separate Eintragungen, z.B.:

  • "Arbeitgeber AG, Verkehrsmittel PKW"
    • Entfernung 25 km, 164 Arbeitstage, 5-Tage-Woche
  • "Arbeitgeber AG, Verkehrsmittel ÖPNV"
    • Entfernung 25 km, 66 Arbeitstage, 5-Tage-Woche

(2012): Wie trage ich Fahrtkosten bei Verwendung unterschiedlicher Verkehrmittel ein?



Wie trage ich die Fahrtkosten korrekt ein, wenn sich die Anzahl meiner Arbeitstage ändert?

Wenn Sie im Laufe eines Jahres die Anzahl der Arbeitstage pro Woche erhöht oder veringert, sollten Sie meherer Eintragungen für die Fahrtkosten anlegen, z.B.:

  • "Mein Arbeitgeber AG, 5 -Tage-Woche"
    • Entfernung 15 km, 115 Arbeitstage, 5-Tage-Woche
  • "Mein Arbeitgeber AG, 6 -Tage-Woche"
    • Entfernung 15 km, 140 Arbeitstage, 6-Tage-Woche

Tipp: Bei einer 5-Tage-Woche können Sie 230 Arbeitstage pro Jahr und bei einer 6-Tage-Woche sogar 280 Tage  pro Jahr ohne Nachweis angeben.

(2012): Wie trage ich die Fahrtkosten korrekt ein, wenn sich die Anzahl meiner Arbeitstage ändert?



Wie werden die Fahrtkosten bei Fahrgemeinschaften erfasst?

Werden für den täglichen Weg zur Arbeit Fahrgemeinschaften gebildet, kann jeder Teilnehmer an der Fahrgemeinschaft die vollständige Entfernungspauschale für sich in Anspruch nehmen. Umwegstrecken, insbesondere zum Abholen von Mitfahrern, sind jedoch nicht in die Entfernungsermittlung einzubeziehen.

Der Höchstbetrag für die Entfernungspauschale von 4.500 Euro greift auch bei einer wechselseitigen Fahrgemeinschaft, und zwar für die Mitfahrer der Fahrgemeinschaft an den Arbeitstagen, an denen sie ihren Kraftwagen nicht einsetzen.

(2012): Wie werden die Fahrtkosten bei Fahrgemeinschaften erfasst?



Welche Strecke ist für die Entfernungskilometer maßgebend?

Maßgebend für die Entfernung ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte.

Sollten Sie regelmäßig eine offensichtlich verkehrsgünstigere aber längere Strecke nutzen, wird diese aber meist auch bewilligt. Verkehrsgünstiger ist eine Verbindung, wenn Sie Ihre Arbeitsstelle schneller und pünktlicher erreichen als über die kürzeste Strecke. Laut Urteil einem Urteil des BFH ist dabei eine Zeitersparnis von 20-30 Minuten täglich ausreichend (BFH-Urteil vom 10.10.1975, BStBl. 1975 II S. 852).

Sollten Sie mehrere Verkehrsmittel für Ihren Arbeitsweg nutzen (Fahrrad plus öffentliche Verkehrsmittel) wird immer die kürzeste Straßenverbindung zur Ermittlung der Pauschale herangezogen. Gefahrene Mehrkilometer werden in diesem Fall nicht berücksichtigt. Außerdem werden nur volle Kilometer berücksichtigt, angefangene Kilometer leider nicht.

Auch wenn Sie berufsbedingt mehrmals pro Tag eine Fahrt zu Ihrer Arbeitsstelle unternehmen müssen, könne Sie die Entfernungspauschale nur einmal pro Tag in Anspruch nehmen. Auch Fahrten zu einem Mittagessen sind nicht absetzbar, da diese Fahrten in den Bereich der privaten Lebensführung fallen.

Beispiel:
Die Arbeitsstätte von Herrn X liegt in der kürzesten Verbindung 25 Kilometer von seinem Wohnort entfernt. Nutzt er aber die Schnellstraße für seinen Arbeitsweg fährt er zwar 17 Kilometer mehr, spart aber 45 Minuten Fahrzeit.

Entfernungspauschale für 25-km-Weg: 230 Arbeitstage x 25 Kilometer x 0,30 Euro = 1.725 Euro
Entfernungspauschale für 42-km-Weg: 230 Arbeitstage x 42 Kilometer x 0,30 Euro = 2.898 Euro

Sie müssen in diesem Fall dem Finanzamt aber die Umstände des „Umwegs“ erläutern und dabei explizit auf die Zeitersparnis hinweisen.

(2012): Welche Strecke ist für die Entfernungskilometer maßgebend?



Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?

Sie können die Entfernungspauschale auch dann erhalten, wenn Sie einen Firmenwagen für den Weg zur Arbeit nutzen. Dabei müssen Sie jedoch folgende Besonderheiten beachten: Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte müssen Sie den so genannten Nutzungswert versteuern. Dieser beträgt für Fahrten zur Arbeit: monatlich 1% des Listenpreises zzgl. 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer.

Im Gegenzug dürfen Sie dann wie andere Arbeitnehmer die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Versteuert Ihr Arbeitgeber jedoch den steuerpflichtigen Nutzungswert für den Firmenwagen pauschal mit 15 Prozent, müssen Sie den monatlich pauschal versteuerten Betrag von Ihren Werbungskosten abziehen und können nur noch den Rest als Werbungskosten abziehen.

Tipp:
Auch wenn Ihr Arbeitgeber bei der Berechnung des steuerpflichtigen Nutzungswertes die kürzeste Strecke zugrunde legt, dürfen Sie dennoch eine längere Fahrstrecke in der Steuererklärung angeben, wenn diese verkehrsgünstiger ist und Sie diese regelmäßig nutzen.

(2012): Bekomme ich auch die Entfernungspauschale, wenn ich einen Firmenwagen nutze?



Kann ich Fahrten einer „Sammelbeförderung“ absetzen?

Eine Sammelbeförderung liegt vor, wenn Ihnen von Ihrem Arbeitgeber für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird oder wenn Sie zum Beispiel mit einem Bus gefahren werden.

Ob Sie für diese Fahrten Werbungskosten ansetzen können, hängt davon ab, ob Ihnen tatsächlich Kosten entstanden sind oder ob die Fahrten für Sie kostenfrei erfolgten.

Mussten Sie keine Zuzahlungen leisten, steht Ihnen auch keine Entfernungspauschale zu. Mussten Sie für die Sammelbeförderung einen Kostenanteil selbst tragen, können Sie diesen Betrag mit Nachweis geltend machen. Die Entfernungspauschale steht Ihnen hier aber auch nicht zu.

(2012): Kann ich Fahrten einer „Sammelbeförderung“ absetzen?



Wann sollte ich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachweisen?

Für die pauschale Berechnung der Fahrtkosten ist es unerheblich mit welchem Verkehrsmittel Sie zur Arbeit gekommen sind. Wenn Ihre tatsächlichen Kosten jedoch höher sind als die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer, müssen Sie diese dem Finanzbeamten nachweisen.

Beispiel:

Herr X fährt an 230 Tagen pro Jahr mit dem Zug zu seiner Arbeitsstelle, die 70 Kilometer von seinem Wohnort entfernt ist.  Herr X würde mit der Entfernungspauschale folgende Kosten als Werbungskosten absetzen können: 230 Tage x 70 km x 0,30 Euro = 4.830 Euro

Ohne Nachweise und weitere Erklärungen würde nur der Höchstsatz von 4.500 Euro anerkannt werden. Mit Fahrscheinen und weiteren Nachweisen kann Herr X aber die tatsächlichen Kosten nachweisen und erhält so einen höheren Werbekostenabzug.

Gleichzeitig können Sie die Fahrscheine als Nachweis für eine regelmäßige Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nutzen, wenn dieses zwar nicht den kürzesten Weg zu Ihrer Arbeitsstätte nimmt, aber dafür verkehrsgünstiger und schneller ans Ziel kommt. Nutzt man eine verkehrsgünstigere, aber dafür längere Strecke, muss dessen Nutzung regelmäßig erfolgen. Dies können Sie mit Fahrscheinen nachweisen.

(2012): Wann sollte ich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachweisen?


Feldhilfen

Name der Arbeitsstätte

Geben Sie hier den Namen der Arbeitsstätte an, die Sie regelmäßig aufgesucht haben.

Geben Sie eventuell zusätzliche Erläuterungen an, wenn Sie zum Beispiel denselben Arbeitgebern zwei Mal angeben, weil

  • Sie oder Ihr Arbeitgeber umgezogen sind.
  • Sie unterschiedliche Verkehrsmittel (Pkw/öffentliche Verkerhsmittel/Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft) nutzen.
  • sich die Anzahl der Arbeitstage je Woche geändert hat

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